Nach mehreren Verhandlungstagen endete am Montag ein großangelegtes Suchtgiftverfahren am Salzburger Landesgericht: Fünf Serben und Österreicher mit serbischen Wurzeln (30 bis 35) kassierten unbedingte Haftstrafen zwischen vier und zehn Jahren. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Bereits im Herbst 2024 startete der Drogen-Prozess gegen fünf Angeklagte zwischen 30 und 35 Jahren, die sich allesamt in U-Haft befanden. Überführt wurden sie durch Chats über den Krypto-Messengerdienst „Sky ECC“. Die mutmaßlichen Drogendealer hatten über die App ihre Geschäfte kommuniziert. Internationale Ermittler konnten die Chats knacken und die Kommunikation nachlesen. Das führte letztlich zur Anklage.
Riesige Menge an Drogen
Bereits zu Prozessbeginn zeigte sich das Quintett großteils geständig. Einzig zu den Mengen an Suchtgift äußerten sie Zweifel: Diese seien laut den Beschuldigten zu hoch angegeben. Laut der Anklage soll die Bande zwischen Juli 2019 und Februar 2024 mit insgesamt 365 Kilo Cannabis, 24 Kilo Kokain, zwei Kilo Speed sowie 1050 Ecstasy-Tabletten gehandelt haben. Der Straßenverkaufswert geht in die Millionen.
Mutmaßlicher Banden-Chef konnte flüchten
Auch eine Cannabis-Plantage soll die Gruppe in Wals betrieben haben. Weit mehr an Suchtgift schmuggelten sie aber über die Grenzen ins Land: durch insgesamt 42 Fahrten, vor allem aus dem Balkan, aber auch aus Deutschland. Der mutmaßliche Kopf der Bande war aber nicht unter den Angeklagten: Dem Serben gelang schon zuvor die Flucht. Er wird nach wie vor gesucht.
Sein Sohn (33) findet sich aber unter den fünf Verurteilten. Am ersten Verhandlungstag im November hatte die Staatsanwältin noch betont: „Der Vater hat alle Kurierfahrten organisiert und das Geschäft in Salzburg geführt.“ Und jeder der Angeklagten „kannte seinen Part“, verwies die Anklägerin auf ein organisiertes Geschäft.
Am Montagnachmittag verkündete die Richterin die Urteile und unbedingte Haftstrafen zwischen vier und zehn Jahren. Bis auf einen nahmen die verurteilten Männer Bedenkzeit, daher sind die Urteile noch nicht rechtskräftig.
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