Seitens der Polizei wurde erklärt, dass der Vater den Buben am Montag gegen 18 Uhr "der Obsorge seiner Mutter entzogen" haben soll. Das Kind sei von einem Spielplatz verschwunden, erläuterte ein Sprecher.
Er verwies dabei aber auch darauf, dass eine Entscheidung eines Gerichts "aus einem anderen europäischen Land" vom 4. Oktober vorliege, derzufolge dem Vater die Obsorge zukommen dürfte. Ein diesbezügliches Verfahren in Österreich sei unterbrochen.
Die Staatsanwaltschaft will nun prüfen, wem die Obsorge tatsächlich zukommt. Es gehe auch darum, ob Kindesentziehung vorliege, so ein Staatsanwaltssprecher. Dazu müsse man den Pflegschaftsakt herbeischaffen und ein Rechtshilfeansuchen an jenes Land stellen, in dem die Entscheidung vom 4. Oktober getroffen wurde.













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