Wende vor Gericht

Zeuge gesteht tödlichen Faustschlag am Westbahnhof

Gericht
22.04.2025 14:36

„Der Angeklagte legt eine massive Gewaltbereitschaft an den Tag“, sagte die Staatsanwältin schon am ersten Prozesstag. Wegen drei Prügelattacken – alle rund um den Wiener Westbahnhof – muss der 40-Jährige nun nicht rechtskräftig drei Jahre in Haft. Bezüglich des Hauptanklagepunkts, einem tödlichen Faustschlag, gab es ein überraschendes Geständnis – aber nicht vom Angeklagten ...

Es vergeht kaum eine Woche, in der es nicht zu Gewaltausschreitungen am Wiener Westbahnhof kommt. Der Angeklagte (40) im Landl ist für einige letzten Sommer verantwortlich. Stets aus nichtigen Gründen prügelte er drei Opfer mit Fäusten oder sogar Glasflaschen. Eines hätte seinen Wodka weggeschüttet, ein anderes wollte ihm kein Geld geben.

29-Jähriger starb an Hirnblutung
Die Reihe von Gewalttaten endete schließlich, als eine Rauferei am 19. August eskalierte: Ein 29-Jährige kippte nach einem Faustschlag um, knallte auf den Hinterkopf und wurde bewusstlos – im Krankenhaus starb der junge Mann schließlich an einer Hirnblutung.

Überraschendes Geständnis
Dass der bereits elffach Vorbestrafte schuldig ist, streitet er bereits am ersten Prozesstag im Jänner ab. Der 40-Jährige gab sogar an, das verstorbene Opfer sei ein Freund von ihm gewesen. „Er hat ihm nach dieser Tat geholfen“, betonten die Verteidiger Andreas Schweitzer und Sebastian Lesigang.

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Er hat zu mir gemeint, er hat einen umgebracht und sein Freund hat die Schuld auf sich genommen.

19-Jähriger legte in Bildungseinrichtung überraschendes Geständnis ab.

Doch seit dem ersten Tag hat sich einiges getan. Vor einem Mitarbeiter einer Bildungseinrichtung legte ein 19-Jähriger, der bei der Prügelei am Wiener Westbahnhof dabei war, nämlich ein beunruhigendes Geständnis ab: „Er hat zu mir gemeint, er hat einen umgebracht und sein Freund hat die Schuld auf sich genommen“, sagt der Mitarbeiter als Zeuge.

Verteidiger Andreas Schweitzer (li.) und Sebastian Lesigang (Bild: Sophie Pratschner)
Verteidiger Andreas Schweitzer (li.) und Sebastian Lesigang

Dabei war es der 19-Jährige, der den Somalier von Beginn an bei der Polizei und vor Gericht schwer belastete – seine Angaben rücken nun in ein ganz anderes Licht ...

Das sieht auch der Schöffensenat so. Von der Körperverletzung mit Todesfolge ergeht also ein Freispruch im Zweifel. Für die restlichen Gewalttaten fasst er drei Jahre Gefängnis aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Ob die Staatsanwaltschaft gegen den 19-Jährigen ermitteln wird, ist offen.

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