Prozess in Feldkirch

Serbe bezichtigte Ex-Gattin des Kindesmissbrauchs

Gericht
14.03.2025 07:56

Im Sorgerechtsstreit um seine zwei minderjährigen Söhne ist ein 43-jähriger Serbe vom Vorwurf der Verleumdung im Zweifel freigesprochen worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

„Es ist in der Tat eine schräge Geschichte. Denn es gibt Anhaltspunkte, die dafür, aber auch solche, die dagegensprechen“, begründet der Richter den Freispruch im Zweifel. Dem vorausgegangen war ein Sorgerechtsstreit im Zuge einer Scheidung. Um seiner 43-jährigen Gattin eins auszuwischen, hatte der Angeklagte die Kindesmutter bei der Polizei angezeigt und behauptet, diese habe die damals sieben und neun Jahre alten Buben geschlagen sowie einen der unmündigen Söhne im Intimbereich berührt und ihm Pornofilme gezeigt. Ermittlungen gegen die Frau wurden daraufhin eingeleitet, das Verfahren jedoch wieder eingestellt. Dennoch wurden der 43-Jährigen die Kinder weggenommen und dem Vater zur Obsorge übergeben.

Vergangenen September musste sich der Serbe schließlich selbst wegen Verleumdung, falscher Beweisaussage, Nötigung und Körperverletzung vor Gericht verantworten. Laut Aussage eines der Buben soll er es gewesen sein, der ihn ins Gesicht und mit einem Gürtel auf den Oberschenkel geschlagen habe. Auch soll er seinen Kindern gedroht haben, ihnen den Kopf einzuschlagen, sollten sie das Computerspiel nicht sofort beenden.

„Verhaltensauffällig und aggressiv“
Die Verhandlung wurde daraufhin zur Einvernahme des Schuldirektors vertagt. Bei der Fortführung am Donnerstag schildert der Zeuge die damalige Situation mit den beiden Kindern an seiner Schule. „Einer der Buben war sehr verhaltensauffällig und aggressiv gegenüber den anderen Kindern.“ Eine Lehrerin habe ihm dann die Aufgabe erteilt, den Grund seiner Aggression aufzuschreiben. „Darin schrieb der Bub von Misshandlungen durch den Vater. Worauf wir die Eltern mehrmals zum Gespräch einluden. Doch es gab nur gegenseitige Schuldzuweisungen.“ Wenig später habe das Kind plötzlich behauptet, von der Mutter misshandelt worden zu sein. Was letzten Endes auch dazu führte, dass der Serbe im Zweifel freigesprochen wurde. Schuldig sprach der Herr Rat den Angeklagten hingegen wegen der gefährlichen Drohung gegenüber seinen Kindern und verurteilte ihn zu einer teilbedingten Geldstrafe in Höhe von 720 Euro.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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