Im Betrugsprozess um die milliardenschwere Pleite des ehemaligen Finanzdienstleisters Wirecard könnte es tatsächlich heuer noch ein Urteil geben. Um dieses Vorhaben zu unterstützen, will die Staatsanwaltschaft nun einige Anklagepunkte streichen.
Die vom Gericht vorgeschlagene Beschränkung auf besonders schwerwiegende Anschuldigungen sei vertretbar, sagte Staatsanwalt Matthias Bühring am Mittwoch vor dem Landgericht München. Er stimme der Strafkammer von Richter Markus Födisch zu, dass die verbleibenden Tatvorwürfe gegen die drei Angeklagten bereits für hohe Strafen ausreichen könnten. Damit wird nach Ansicht von Prozessbeteiligten eine langjährige Freiheitsstrafe für den Ex-Wirecard-Chef, den Österreicher Markus Braun, wahrscheinlicher. Braun sitzt seit viereinhalb Jahren in Untersuchungshaft.
Die für das Urteil wesentlichen Punkte, auf die sich die Beweisaufnahme nun beschränken wird, umfassen nach wie vor eine ganze Reihe von Tatvorwürfen. Dazu zählen neben dem Bandenbetrug unter anderem die Fälschung der Konzernabschlüsse für die Jahre 2016, 2017 und 2018, falsche Information des Kapitalmarkts und Untreue. In der ursprünglichen Anklage umfassten allein die Vorwürfe gegen den früheren Vorstandschef Braun 43 verschiedene Punkte.
Verteidigung beklagt „Vorverurteilung“ von Ex-Geschäftsführer
Das Gericht hatte bereits durchblicken lassen, dass Braun nach bisheriger Beweislage zehn bis 15 Jahren drohen könnten. Dementsprechend protestierte Brauns Verteidigerin Theres Kraußlach am Mittwoch. Sie sprach von einer „Vorverurteilung“ ihres Mandanten in einem „desaströsen Verfahren“, in dem Gericht und Staatsanwaltschaft an einer Aufklärung nicht interessiert seien. Braun müsse freigesprochen werden.
Der DAX-Konzern kollabierte im Juni 2020, als aufflog, dass auf Treuhandkonten in Asien 1,9 Mrd. Euro fehlten. Laut Staatsanwaltschaft sollen Braun und die beiden Mitangeklagten milliardenschwere Geschäfte erfunden haben. Die Anklage lautet auf Bilanzfälschung, Betrug, Marktmanipulation und Untreue.
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