"Sie hätten sich mit den Vorschriften auseinandersetzen und wissen müssen, dass Sie die Waffen nicht verkaufen dürfen", erklärte Richterin Nadja Obwieser in ihrer Urteilsbegründung. Es handelte sich dabei um Waffen, die von der Polizei sichergestellt oder die freiwillig abgegeben wurden. Der Beamte gab vor Gericht an, im Waffengesetz nachgelesen und einen Paragrafen gefunden zu haben, nach dem der Verkauf der Waffen legal sei.
Mitarbeiterinnen belasten Angeklagten
An einen Runderlass, der eindeutig klarstellt, dass die Waffen nach Wien gebracht werden müssen, konnte sich der Angeklagte nach eigenen Angaben nicht erinnern. "Es kann sein, dass ich ihn einmal gelesen habe, aber er ist mir jetzt nicht mehr bekannt", sagte er.
Die als Zeugen geladenen Mitarbeiterinnen des 45-Jährigen gaben jedoch unisono an, den Runderlass zu kennen und mit der Vorgehensweise vertraut zu sein. "Ich habe ihn mindestens zwei Mal darauf aufmerksam gemacht, dass die Waffen nach Wien müssen", berichtete eine der Zeuginnen.
"Ich habe mich niemals persönlich bereichert"
Der Beschuldigte hatte zu Prozessbeginn ein Tatsachengeständnis abgelegt. Ja, er habe die Waffen verkauft, aber nur zum Wohle der Gemeinde. "Ich habe mich durch die Verkäufe niemals persönlich bereichert. Das Geld floss an die BH-Kassa", beteuerte der Angeklagte. Dort sei laut einer Zeugin aber erst Geld eingetroffen, nachdem auf Antrag des Bezirkshauptmannes Erhebungen zum Verbleib der Waffen angefordert wurden.
Angaben gem ECG und MedienGesetz: Medieninhaber, Hersteller und Herausgeber bzw. Diensteanbieter Krone Multimedia GmbH & Co KG (FBN 189730s; HG Wien) Internetdienste; Muthgasse 2, 1190 Wien
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).