Überfall ohne Beute

Wahrsagerin vertraut – lange Haftstrafen kassiert

Burgenland
07.02.2025 18:00

Trafik-Überfall in Gols: Für ein Pärchen, das keinen Cent erbeutet und niemanden verletzt hatte, setzte es lange unbedingte Gefängnisstrafen. Beide hatten einer Wahrsagerin aus Ungarn vertraut, die durch den Raub eine Zukunft in Reichtum vorhergesehen hatte.

Eigentlich hätte die 31-Jährige Ende Oktober vor der Trafik in Gols nur Schmiere stehen sollen, denn ihr Freund (38) hatte gemeint: „Ich bin der Mann, ich mache das alleine.“ Weil sie Angst um ihn gehabt habe, stülpte auch sie sich eine Sturmhaube über, zog ebenfalls Handschuhe an, trat ein und sah, wie er mit seinem Jagdmesser herumfuchtelte.

Traumatisches Erlebnis
„Ich mache die Kassa sicher nicht auf“, sagte die Trafik-Angestellte damals selbstbewusst. Aber: Noch heute muss die Frau das traumatische Erlebnis verarbeiten.

Das Pärchen beriet sich kurz und verließ die Trafik, ohne auch nur einen Cent erbeutet zu haben – die Sturmhauben nahmen sie ab. Die groß angelegte Fahndung führte am 8. November zum Erfolg, die unbescholtenen Ungarn wurden nach Eisenstadt in die U-Haft verfrachtet.

„Die Wahrsagerin hatte immer recht“
Hauptverantwortlich für die unüberlegte Tat sei eine Wahrsagerin gewesen, so der Angeklagte beim Prozess in Eisenstadt. „Sie hat uns gesagt, wir sollen eine Trafik überfallen, dann sind wir die Geldsorgen los.“ Der 38-Jährige spricht langsam und teilweise unverständlich. Das ist auf eine Gehirnblutung nach einem Schlaganfall vor drei Jahren zurückzuführen. „Die Wahrsagerin hatte immer recht.“

„Messer war nicht ausgemacht“
Auch seine Freundin, die am Vormittag des Überfalls in der Trafik ein Feuerzeug gekauft hatte, um die Lage zu erkunden, erwähnt das Finanzielle. „Wir wollten so gern gemeinsam auf Urlaub fahren. Mit seinem Sohn, mit meinem. Wie eine richtige Familie.“ Dass ihr Partner beim Betreten der Trafik ein Jagdmesser mitgehabt hatte, will sie nicht gewusst haben. „Das war nicht ausgemacht.“

Der Bub der Angeklagten musste am Freitag den vierten Geburtstag ohne die Mama feiern – die fasste nämlich zwei Jahre unbedingte Haft aus. Ihr Freund bekam dreieinhalb Jahre unbedingt aufgebrummt. Er akzeptierte, sie erbat Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Deshalb: Nicht rechtskräftig.

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