Der Angeklagte bekannte sich schuldig, insgesamt 18 Einbrüche mit einem Gesamtschaden von 66.000 Euro sowie einen Überfall auf einen Supermarkt begangen zu haben. Nach seiner letzten Straftat war der Mann geschnappt worden: Er hatte auf der Flucht seinen Reisepass verloren, weshalb er rasch ausgeforscht werden konnte.
Überschneidungen mit rechtsextremen Netzwerk "Objekt 21"
Die unter erheblichem Polizeischutz durchgeführte Schöffenverhandlung stand im Zusammenhang mit einer Gruppierung mit bis zu 35 Personen, der neben Brandanschlägen auf zwei Bordelle auch zahlreiche Gewalt-, Eigentums- und Vermögensdelikte in der Rotlichtszene, Waffen- und Drogenhandel vorgeworfen werden.
Der dabei entstandene Gesamtschaden wird mittlerweile mit rund 3,5 Millionen Euro beziffert. Zudem gibt es Überschneidungen mit dem rechtsextremen Netzwerk "Objekt 21". Gegen sieben Mitglieder dieses - laut Eigendefinition - "Freizeit- und Kulturvereins" wurde Anklage wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung erhoben (Bericht siehe Infobox).
30-Jähriger: "Bin gutgläubig, naiv und dumm"
Der 30 Jahre alte Beschuldigte hatte bei seinem jüngsten Gefängnisaufenthalt einen der Haupttäter, dem Wiederbetätigung vorgeworfen wird, kennengelernt. Dieser borgte ihm Geld und verhalf ihm zu einem Rechtsanwalt, zu Haftausgängen und später einer Unterkunft. Dadurch stand er in seiner "Schuld", diese musste er durch Einbrüche "abarbeiten". Das tat er schon während der Haftausgänge. Der "Chef" ordnete die Einbruchsobjekte an und stellte - weil der Angeklagte keinen Führerschein besitzt - zur Anfahrt ein Auto samt Chauffeur zur Verfügung.
"Ich bin gutgläubig, naiv und dumm", schilderte der 30-Jährige in der Verhandlung. Mit dem Geständnis wolle er nun mit seiner kriminellen Vergangenheit endgültig abschließen. Das Schöffengericht verzichtete daraufhin auf die Befragung aller geladenen Zeugen, sprach ihn schuldig im Sinne der Anklage und verurteilte ihn zu sieben Jahren Haft.
Mildernd wurde das umfassende Geständnis gewertet. Er ermöglichte damit laut Staatsanwaltschaft auch die Zerschlagung des kriminellen Netzwerkes. Erschwerend war die lange kriminelle Karriere des Beschuldigten - acht einschlägige Vorstrafen seit 2002. Der 30-Jährige erbat sich drei Tage Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.
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