Nicht zurechnungsfähig

Mordfall Adnet: Justiz beantragt die Einweisung

Salzburg
23.01.2025 12:01

Die „Krone“ hatte kürzlich über den Mordfall berichtet: Jener in Adnet lebende Deutsche (31), der den Vorwürfen nach am 22. Oktober seine Mutter (67) mit einem Messer getötet haben soll, leidet an psychischen Problemen und gilt als nicht zurechnungsfähig. Nun wurde die Einweisung in die „Geschlossene“ beantragt.

Die Staatsanwaltschaft Salzburg informierte in einer Aussendung, dass in dem Mordfall gegen den Verdächtigen ein Antrag auf Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum (früher: Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher) gestellt wurde. „Laut dem neuropsychiatrischem Sachverständigengutachten war der Betroffene zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig und es besteht die Gefahr, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit erneut strafbare Handlungen mit schweren Folgen setzen wird“, heißt es von der Anklagebehörde.

Geschworene entscheiden über Einweisung
Über den Unterbringungsantrag werden Geschworene im Rahmen eines Prozesses im Landesgericht entscheiden. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest. Bislang hatte der 31-Jährige die Vorwürfe bestritten. Im Detail wird ihm laut den Ermittlungen vorgeworfen, seine eigene Mutter am 22. Oktober während eines gemeinsamen Abendessens in seiner Wohnung in Adnet-Weidach mit „massiven Stich- und Schnittverletzungen“ im Bereich des Halses getötet zu haben. 

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