Mehr als drei Jahre hatte ein Tschetschene unrechtmäßig rund 30.000 Euro Familienbeihilfe bezogen.
Er ist 14 Mal vorbestraft, hat 13 Kinder, zehn davon sind noch minderjährig. Ob er sich zum Vorwurf des Staatsanwalts schuldig bekennen soll, weiß der Tschetschene nicht. Dass man in Österreich nur Sozialleistungen beziehen darf, wenn man auch einen gültigen Aufenthaltstitel hat, weiß der Angeklagte zwar. Dass er jedoch über gar keinen Asylstatus mehr verfüge, habe er erst von der Polizei erfahren. Was das Gericht dem Tschetschenen nicht abnimmt. Denn bereits 2019 und 2021 hatte es in der Sache unter anderem eine Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht in Wien gegeben. Doch davon will der Sozialschmarotzer nichts wissen. Nur, dass man ihm damals den Konventionspass abgenommen habe.
Freilich habe er weiterhin Familienbeihilfe bezogen. Beim Ausfüllen der Anträge hätten ihm immer wieder Leute von Finanzamt geholfen. Dass er den Verlust seines Aufenthaltsstatus hätte melden müssen, habe er nicht gewusst. Eine digitale Fremdenregisterabfrage des Finanzamts zeigte schließlich, dass der Tschetschene in den letzten dreieinhalb Jahren zu Unrecht 30.000 Euro Familienbeihilfe kassiert hatte. Wegen schweren Betrugs wurde der 45-jährige Tschetschene schuldig gesprochen und nicht rechtskräftig zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt.
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