Eine möglicherweise fehlerhafte Atemschutzmaske steht nun im Fokus der polizeilichen Ermittlungen: Wieso verstarb der junge Swissair-Flugbegleiter (23) nach der Notlandung am Flughafen Graz-Thalerhof?
Die folgenschwere Notlandung des Swiss-Flugzeuges LX1885 am 23. Dezember am Flughafen Graz-Thalerhof lässt weiterhin Fragen offen. Wie bekannt, verstarb ein Steward (23) wenige Tage nach dem Manöver – in der Maschine war plötzlich Rauch aufgestiegen – im LKH-Uniklinikum Graz. Die Obduktion hat einen hypoxischen Hirnschaden aufgrund eines schweren Sauerstoffmangels im Gehirn und eine massive Hirnschwellung ergeben. Außerdem war das Herz des Mannes stark vergrößert und er litt an einer eitrigen Bronchitis.
Ob es einen Zusammenhang mit der Todesursache gibt, müssen erst weitere Untersuchungen klären. Genauso wie der Frage nachgegangen werden muss, welche Rolle die Atemschutzmaske spielte, die das verstorbene Crew-Mitglied getragen hat. Denn alle 74 Passagiere trugen keine Maske, und sie alle haben überlebt. Überhaupt ist das Thema Atemschutzmaske heikel, denn im Herbst 2023 gab die Airline bekannt, dass die Schutzausrüstung der Crew „teilweise fehlerhaft“ sei.
Wir prüfen, wie genau es zu diesem massiven Hirnschaden kam. Und wir gehen der Frage nach, welche Rolle die Atemschutzmaske spielte.
Hansjörg Bacher, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz
Ein weiteres Crew-Mitglied, eine Frau, lag zur Beobachtung im Spital. Ob sie eine Maske getragen hat, ist unklar. Hansjörg Bacher, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz: „Wir konnten die Crew noch nicht befragen, da sie danach das Land verlassen hat. Seitens der Swiss wurde zugesagt, dass alle persönlich befragt werden können.“
Schweizer Behörden prüfen eigenes Ermittlungsverfahren
Die Maschine selbst wurde mittlerweile von der Staatsanwaltschaft freigegeben, ebenso wie das Triebwerk, das bald in den USA vom Triebwerkshersteller überprüft wird. Voice Recorder und Flugschreiber kamen in die Schweiz zur weiteren Untersuchung. „Außerdem stehen wir in Kontakt mit der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes, die sich unabhängig unserer strafrechtlichen Ermittlungen den Vorfall ansieht“, ergänzt Bacher.
Zusätzlich tauscht sich die Staatsanwaltschaft mit der Schweizer Bundesanwaltschaft aus, die demnächst darüber entscheiden wird, ob auch sie ein Verfahren einleiten wird.
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