Mithilfe eines Peilsenders wurde die steirische Juristin Julia Eckhart von einem Detektiv observiert. Der Spitzel wurde nicht angeklagt, bekam eine Diversion. „Ein Skandal!“, finden die Rechtsanwältin und ihr Vertreter. Anwältin Theresia Leitinger hat den Fall für die „Krone“ analysiert und erklärt, was auch Private über Datenschutz wissen müssen – Stichwort Skiausflug.
Dieser Fall machte sprachlos: Wie die „Krone“ berichtete, brachte ein Detektiv am Wagen der steirischen Spieleranwältin Julia Eckhart einen Peilsender an. Beim Wechseln der Batterie in der Parkgarage eines Wiener Hotels wurde der Spitzel dabei von einem aufmerksamen Mitarbeiter erwischt. Die Anwältin erstattete Anzeige bei der Polizei. Kein leichtes Unterfangen, denn zuerst wollte man sie – trotz Videoaufnahmen der Tat – abwimmeln. Ehe die Exekutive doch ein strafrechtlich relevantes Delikt erkannte: Paragraf 63 Datenschutzgesetz, „Datenverarbeitung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht“.
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