Ein „Krone“-Bericht über den Mikrozensus, eine verpflichtende Datenerhebung, schlug Wellen. Viele Leser äußerten in Kommentaren auf krone.at ihr Unverständnis über das Vorgehen der Behörde. Die Statistik Austria verteidigt die Volkszählung und erklärt, warum sie so wichtig ist.
Groß war die Aufregung nach einem „Krone“-Bericht über ein betagtes Paar, das von der Statistik Austria und dem Linzer Magistrat über zwei Jahre hinweg in die Mangel genommen worden war. Grund: Die beiden Oberösterreicher hatten den gesetzlich verpflichtenden Mikrozensus (Datenerhebung) nicht ordnungsgemäß beantwortet. Daraus resultierte ein Strafverfahren, das erst nach Interventionen einer Verwandten eingestellt wurde. Mehr als 330 Kommentare schrieben „Krone“-Leser zu unserem Online-Bericht – die meisten von ihnen zeigten sich verständnislos über das schroffe Vorgehen der Behörde.
Sei ein Einzelfall gewesen
Auf Nachfrage der „Krone“ bei der Statistik Austria erhielt man die Antwort, man bedauere das Vorgehen, bei dem es sich um einen Einzelfall handle: „Leider konnten die vorgeschriebenen Befragungen nicht innerhalb der Fristen abgeschlossen werden. Dem gesetzlichen Auftrag entsprechend, musste der Magistrat Linz informiert werden.“
Gesetzlich geregelt
Tatsächlich regelt eine Verordnung, dass alle Erwachsenen in ausgewählten Haushalten Auskunft geben müssen. Bei Problemen können Familienmitglieder einspringen. „Eine Nichtteilnahme muss gemeldet werden. Der Mikrozensus liefert wichtige Informationen zu Wohnen, Arbeit, Arbeitslosigkeit oder Bildung“, so die Behörde.
Ersetzt große Volkszählung
Dank der Mitarbeit der Bevölkerung könne die wirtschaftliche und soziale Lage in Österreich besser festgestellt werden. Die Daten seien wichtig für Forschung und Verwaltung, also für alle Bürger. Die letzte große Volksbefragung (Makrozensus) fand in Österreich 2001 statt, seither werden dazu Verwaltungsregister ausgewertet – ein internationales Vorzeige-Modell, das Zeit, Geld und Nerven spare.
Dass betagte Pensionisten von solchen Befragungen überfordert werden, dürfte dennoch kein Einzelfall sein. Eine zweite Leserin meldete sich mit einem ähnlichen Fall bei der „Krone“: Bei ihren Eltern sei es zwar nicht zu einer Strafverfügung gekommen, aber die Pflicht und die damit verbundene Drohung habe bei ihren Eltern große Aufregung ausgelöst. C. Handl
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.