Ermittlungen beendet

Schüsse vor Nachtklub: Anklage wegen Mordversuchs

Vorarlberg
06.12.2024 18:31
Porträt von Vorarlberg-Krone
Von Vorarlberg-Krone

Nach der Schießerei vor dem Nachtklub „Sender“ in Lustenau im Jänner mit zwei Schwerverletzten ist nun laut einem Bericht von ORF Radio Vorarlberg Anklage wegen versuchten Mordes erhoben worden. Der Tatverdächtige soll außerdem im April 2023 an Schüssen auf ein Haus in Bregenz beteiligt gewesen sein.

Nach monatelangen Ermittlungen gibt endlich eine – noch nicht rechtskräftige – Anklage wegen versuchten Mordes. Am 19. Februar hatte die Polizei mitgeteilt, dass der Tatverdächtige in Basel im Zuge einer Zufallskontrolle verhaftet worden sei. Der 27-Jährige, der dem Drogenmilieu zuzurechnen ist, soll zudem zu jenem maskierten Trio gehören, das im August 2023 mehrere Schüsse auf die Eingangstür eines Bregenzer Mehrparteienhaus abgegeben hatte. Nach dem als gewaltbereit geltenden Türken war per europäischem Haftbefehl gefahndet worden. 

Verdächtiger soll zwei Männer angeschossen haben
Der verhaftete Mann wird verdächtigt, in der Nacht vom 27. auf den 28. Jänner vor dem Nachtclub „Sender“ zwei Männer angeschossen zu haben und anschließend mit einem schwarzen SUV geflüchtet zu sein. Die beiden Opfer tschetschenischer Herkunft wurden dabei schwer verletzt. Die Polizei, die eine eigene Ermittlungsgruppe einrichtete, ging von einer „Vorgeschichte“ zwischen Täter und Opfern aus. Die Ermittlungen gestalteten sich jedoch schwierig, Zeugen und das Umfeld der Opfer hätten lediglich „verhalten“ kooperiert, hieß es seitens der Exekutive.

Verdächtiger wurde gedeckt
Während die Polizei zunächst verlauten ließ, dass es keinen Zusammenhang zwischen den Vorfällen in Lustenau und Bregenz gebe, geht man mittlerweile bei der Staatsanwaltschaft offenbar vom Gegenteil aus. Denn nach Ansicht der Anklagebehörde haben insgesamt acht Männer den Tatverdächtigen durch Falschaussagen gedeckt. Sie alle müssen sich bereits kommende Woche vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. 

Wird die Anklage gegen den mutmaßlichen Schützen rechtskräftig, drohen ihm im Fall eines Schuldspruchs zehn bis 20 Jahre oder eine lebenslange Freiheitsstrafe.

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