Das Außenministerium verzichtet auf Einspruch im Fall der seit 2019 in Nordsyrien internierten mutmaßlichen Salzburger IS-Anhängerin Maria G. und ihrer zwei Kinder. Nun soll die Rückführung eingeleitet werden.
Das Außenministerium arbeite derzeit mit den zuständigen Behörden sowie internationalen Partnern an den Planungen der Rückführung, teilte das Ministerium am Mittwochabend mit.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte in der Vorwoche festgestellt, dass eine gemeinsame Rückholung der Halleinerin und ihrer Kindern nach Österreich herbeizuführen sei. Das Gericht ließ sechs Wochen Revisionsfrist gegen die Erkenntnis zu. „Dieses Rechtsmittel hätte keine aufschiebende Wirkung und wäre damit für den konkreten Fall de facto unbedeutend“, teilte das Außenministerium mit.
Nun habe die Sicherheit des österreichischen Einsatzteams und der Zurückzuholenden oberste Priorität. Aufgrund der andauernden Kämpfe in der Region seien die Planung einer solchen Rückführung überaus komplex. Sobald Maria G. und ihre Kinder in Österreich sind, seien die Justizbehörden zuständig.
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