Hat ein Fleischhauer selbst „Gammelfleisch“ produziert, oder „nur“ die behördliche Überwachung ignoriert. Das wird bei einem Prozess gegen zwei Traunviertler zu klären sein. Einer schlachtete nämlich am Amt vorbei Tiere und verkaufte dann als ungenießbar eingestuftes Fleisch. Der Mitwisser muss aber sogar eine höhere Strafe fürchten.
Zwei Angeklagte (47, 57) aus dem Traunviertel müssen sich am Montag am Landesgericht Steyr verantworten. Der Jüngere der beiden soll in seinem Schlachtbetrieb in Adlwang mehrmals gegen das Lebensmittelsicherheits- und Verbrauchergesetz verstoßen haben. Alleine Anfang Mai soll der 47-Jährige 52 Ferkel ohne die verpflichtende amtstierärztliche Aufsicht geschlachtet haben. Um das Fleisch trotzdem unter die Leute bringen zu können, habe er mithilfe des 57-jährigen Zweitangeklagten amtliche Beglaubigungsnachweise gefälscht.
Im eigenen Geschäft in Wien angeboten
In seinem Wiener Geschäft soll er das Fleisch, das vom Amtstierarzt als „nicht zum Verzehr geeignet“ eingestuft worden war, angeboten haben. Obendrein habe er über einen unbestimmten Zeitraum hinweg ungenießbares bzw. bereits ausgesondertes Schweinefleisch zum Verkauf angeboten, so die Staatsanwaltschaft.
Bis zu drei Jahre Haft
Während dem Hauptangeklagten (47) bis zu zwei Jahre Haft drohen, könnte der Zweitangeklagte bis zu drei Jahre Haftstrafe ausfassen, denn er habe sich der Anklage zufolge außerdem der Falschaussage schuldig gemacht, um den Komplizen zu decken.
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