Kaufvertrag ist nicht gleich Kaufvertrag. Vor allem unter Konsumenten kann es da zu Problemen kommen, wenn etwa das Auto gar nicht mehr straßentauglich ist oder auf der Badehütte ein Pfandrecht liegt. Was es alles zu beachten gilt, erklären im Rahmen unserer Check dein Recht-Serie zwei Kärntner Rechtsanwälte.
Wussten Sie etwa, dass es auch unter Konsumenten Gewährleistungsrechte gibt? Oder wo Sie derzeit bei Immobilien sparen können? Die Kärntner Rechtsanwälte Florina Ozegovic und Bernhard Fink geben Antworten auf solche Fragen.
Krone: Wozu brauche ich für einen Kaufvertrag einen Anwalt – das kostet doch nur!
Rechtsanwälte Florina Ozegovic und Bernhard Fink: Der Abschluss eines Kaufvertrages ist oft mit zahlreichen Begleitumständen verbunden, die von Laien nicht bedacht werden – etwa Kaufpreiszahlung, Pfandrechte, Wegrechte. Es gilt, die Sach- und Rechtslage zu erörtern und auch die Wünsche aller Parteien zu prüfen, ob diese rechtlich vereinbar sind.
Für einen Autoverkauf wird aber doch eine Vorlage aus dem Internet reichen!
Auch dabei sind rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten! Jedenfalls sollte exakt vereinbart werden, über welche Ausstattung das Fahrzeug verfügt, etwa ob es Vorschäden oder genehmigungspflichtige Veränderungen gibt und ob ein 57a-Pickerl vorliegt.
Gibt es bei einem Privatverkauf Gewährleistung?
Auch bei einem Vertrag unter Konsumenten muss ein Gewährleistungsausschluss vereinbart werden – sonst greift hier ein Gewährleistungsrecht!
Gilt eigentlich ein mündlicher Kaufvertrag?
Grundsätzlich ja, aber es stellt sich die Frage nach der Beweisbarkeit – und es gibt gesetzliche Ausnahmen.
Temporäre Gebührenbefreiung bei dringendem Wohnbedürfnis: Diese bringt bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro noch bis 30. Juni 2026 eine Befreiung von den hohen Gebühren für die Eintragung des Eigentumsrechts und von Pfandrechten. Das Wohnbedürfnis ist vor allem mit einer Hauptwohnsitzmeldung nachzuweisen.
Besitzer oder Eigentümer? Gibt es da einen Unterschied? – Ja! Denn Besitzer ist, wer die tatsächliche Verfügungsmacht über eine Sache hat und diese auch für sich behalten will. Der Eigentümer dagegen hat das Recht, mit seiner Sache zu tun, was er will. Beispiel: Der Dieb eines Bildes aus einem Museum ist im Moment der Besitzer, es gehört ihm aber nicht, da Eigentümer noch immer das Museum ist!
Wann kann ich als Immobilienverkäufer mit dem Kaufpreis am Konto rechnen?
Zu empfehlen ist die Auszahlung, wenn das Eigentum des Käufers im Grundbruch einverleibt ist.
Ich habe eine Wohnung gekauft – aber stehe noch immer nicht im Grundbuch!
Liegen alle Genehmigungen vor, etwa der Grundverkehrsbehörde? Die Bearbeitungszeiten bei Gericht, wo der Grundbuchsantrag zu stellen ist, kann enorm variieren – darauf haben auch Anwälte keinen Einfluss.
Bei einem Immobiliendeal geht es um mein ganzes Geld. Wie kann ich sicher sein, dass nichts schief geht?
Alle Immobilientransaktionen sind nach dem Statut der Kärntner Rechtsanwaltskammer durchzuführen. Es darf nur auf Konten überwiesen werden, die im Verfügungsauftrag festgelegt wurden. Auch existiert eine eigene Vertrauensschadensversicherung.
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