Der Verein „Wildes Bayern“ jubelte heute in seiner Presseaussendung: „Die Gams ist nicht länger vogelfrei.“ Der Verwaltungsgerichtshof hat nämlich einen angeordneten Zwangsabschuss für Gamswild, in einem Revier für rechtswidrig erklärt.
Für jeden Bergsteiger oder Wanderer ist es etwas Besonderes, wenn Gämse auftauchen. „Man hält sofort inne und beobachtet die scheuen Tiere so lange wie möglich. Es hat etwas Majestätisches, wenn sie über die Bergkämme ziehen“, weiß Redakteurin Diana Zwickl, die regelmäßig für die „Berg-Krone“ aus luftiger Höhe berichtet.
Doch für die Jägerschaft stellt sich das anders dar. Über Zwangsabschuss-Anordnungen durfte viele Jahre Gamswild gnadenlos nachgestellt werden, ist in der Aussendung der Tierschützer zu lesen. Weiters: „Im Höllengebirge in Oberösterreich herrschen für Wildtiere wahrhaft höllische Zustände. Egal, wie hoch die Winterverluste waren, egal, wie notwendig der jeweilige Lebensraum für die Population ist.“
Genau dagegen ist der Verein „Wildes Bayern“ eingeschritten, denn man versteht sich als Anwalt dieser Tiere. Man hat Beschwerde gegen die „Ketten-Bescheide“ der zuständigen Bezirkshauptmannschaften eingelegt – und jetzt vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eine Entscheidung erhalten, die für Umdenken sorgen wird.
„Das Urteil ist für uns eine Sensation, weil es endlich dem Schutz nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtline der Gams gerecht wird“, so Wildes Bayern-Vorsitzende Dr. Christine Miller nach der Beschlussverkündung. „Bisher können in fast allen Bundesländern die Behörden auf Zuruf von Grundeigentümern und Forstverwaltung die Gams für vogelfrei erklären. Von Vorarlberg bis Kärnten gibt es derartige Möglichkeiten, auf bestimmten Flächen jede Gams zu jeder Zeit zu eliminieren. Mit dem Urteil haben wir nun ein Schwert in der Hand, um derartige Missstände zu bekämpfen.“
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