Beförderungspflicht

Blindenhund durfte nicht ins Taxi: „Beschämend!“

Kärnten
24.09.2024 18:45

Beeinträchtigte Menschen dürfen Assistenzhunde überall hin mitnehmen – in Kärnten verweigerte allerdings ein Taxifahrer einem blinden Fahrgast mit seinem treuen Vierbeiner die Beförderung. Das ist nicht nur gegen das Gesetz und vermutlich eine Diskriminierung, sondern kann auch den Taxischein kosten!

„Meine Lynett ist nicht nur eine Begleiterin, sie ermöglicht mir ein selbstbestimmtes Leben“, sagt Heinz E. Pfeifer, dem seine zehnjährige Assistenzhündin nicht von seiner Seite weicht. Sie warnt ihn vor Hindernissen, zeigt Gehsteige, Rolltreppen oder Türglocken an, die der seit seiner Kindheit sehbeeinträchtigte 56-Jährige nicht wahrnehmen kann. Selbstverständlich muss Lynett überall hin mit – und darf es als ausgebildetes Tier auch.

Trotzdem wurde der Heldin auf vier Pfoten verboten, mit in ein Taxi einzusteigen! Pfeiffer: „Es war beschämend, in dieser Situation abgewiesen zu werden! Assistenzhunde sind gesetzlich anerkannt, spielen eine zentrale Rolle für Mobilität und Unabhängigkeit von Menschen mit Behinderung.“ Christian Rumpelnig, Taxisprecher und Obmann der Fachgruppe der Wirtschaftskammer, sieht den Fall als Anlass, seine Kollegen besser zu sensibilisieren und zu schulen.

Denn Lynetts Rauswurf kann ernsthafte Konsequenzen haben: „Bis hin zum Entzug des Taxilenkerausweises!“ Schließlich besteht eine Beförderungspflicht. Auch für Vierbeiner, wenn der Fahrgast auf die Begleitung eines Assistenzhundes angewiesen ist.

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Assistenzhunde sind gesetzlich anerkannt und spielen eine zentrale Rolle für die Mobilität und Unabhängigkeit von Menschen mit Behinderung. Eine Verweigerung ist nicht nur ein Verstoß gegen das Gesetz, sondern auch ein Angriff auf die Würde des Betroffenen.

Heinz Pfeifer

Der Taxler verteidigte seine Haltung – die durchaus als strafbare Diskriminierung verstanden werden könnte – übrigens mit einer Hundehaarallergie, aufgrund derer er keine Tiere in seinem Fahrzeug dulden könne ohne dadurch seine Gesundheit zu gefährden.

Kammer zeigt Mut zur Selbstkritik
Bemerkenswert an dem Fall ist übrigens noch etwas: Die Kärntner Wirtschaftskammer selbst hat ihn am Dienstag aufgezeigt und mit überraschender umfassender Selbstkritik zum Anlass genommen, ihre Mitglieder im Umgang mit Menschen mit Behinderung zu sensibilisieren – was offenbar auch dringend nötig ist! 

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