Dieses Mal Gefängnis

Kann es nicht lassen: Drittes Urteil für Stalkerin

Gericht
16.09.2024 18:00

Bereits im Jänner 2023 trennte sich ein bekannter Wiener DJ von seiner 27-jährigen Freundin. Und das scheint die junge Frau gar nicht gut verkraften zu können. Bereits zum dritten Mal steht sie wegen Stalking des 33-Jährigen vor Gericht – jetzt muss sie ins Gefängnis.

Eineinhalb Jahre war ein bekannter Wiener DJ mit der 27-Jährigen zusammen. „Ich hätte am Anfang nie gedacht, dass sie so ist“, sagt er im Wiener Landl gegenüber der „Krone“. Erst, als er die Beziehung schließlich beendete, habe die junge Frau ihr wahres Gesicht gezeigt: Abertausende Anrufe und E-Mails, immer wieder tauchte sie bei dem 33-Jährigen zu Hause auf. Die Trennung kann die Wienerin offenbar einfach nicht akzeptieren.

Bis zu 350 Anrufe am Tag
Da scheinen auch die zwei Vorstrafen nicht zu helfen, die sie seitdem bereits wegen Stalkings des DJs gesammelt hat – die letzte erst im März. Denn gerade einmal zwei Monate später klingelte sein Handy wieder unaufhörlich. Am 10. Juni waren es unglaubliche 350 (!) Anrufe.

Ex-Freundin zeigte das Opfer sogar an
Also sitzt die 27-Jährige wieder vor dem Richter: „Ich streite nicht ab, dass ich ihn angerufen habe“, bekennt sie sich teilschuldig. Als Begründung für ihren Verstoß gegen sämtliche Anweisungen gibt sie an, dass sie lediglich aufgrund seiner Drohungen den Kontakt gesucht habe. Die anhaltenden Gewalttätigkeiten veranlassten sie sogar dazu, Anzeige gegen ihn zu erstatten ...

Um in Kontakt mit ihm zu bleiben, ist sich Opfervertreter Nikolaus Rast sicher. Und auch sein Mandant hegt keinen Groll: „Ich sehe es nicht für sinnvoll an, sie weiter einzusperren. Das bringt nichts. Sie braucht eine Therapie.“

Auch Gerichtspsychiater Peter Hofmann begutachtete die junge Frau bereits und kommt zu dem Schluss, dass es sich hier um „ihr emotional fanatisches Verhalten“ handle, „weshalb sie in Kauf nimmt, nun erneut einschlägig zu handeln. Augenscheinlich ist, dass sie sich offensichtlich emotional in diese Beziehung hineingesteigert hat bzw. in deren Scheitern und in ihre Kränkung.“

Richter: „Mildernd ist nichts“
Trotz der Forderung des DJs, von einer Gefängnisstrafe für seine Ex-Freundin abzusehen, urteilt Richter Wolfgang Etl: Neun Monate Haft. Denn, „mildernd ist nichts.“ Beim dritten Mal gebe es schlicht und einfach keine bedingte Strafe mehr. Die 27-Jährige nimmt das Urteil an. Für diese Zeit wird der Wiener wohl zumindest seine Ruhe haben.

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