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âIch bin mir keiner Schuld bewusst und akzeptiere das Urteil nichtâ, stellt die bislang Unbescholtene unmittelbar nach der UrteilsverkĂŒndung im Prozess am Mittwoch klar. Vielmehr seien die Anschuldigungen des Opfers die abgekartete Geschichte einer Sozialschmarotzerin. Dieses hatte die 44-JĂ€hrige nach einem Vorfall im Mai wegen Hausfriedensbruch und gefĂ€hrlicher Drohung angezeigt.
Hintergrund des unangemeldeten und gleichermaĂen unangenehmen Besuches der Angeklagten damals war das Parallelleben des Freundes, der nicht nur eine Beziehung mit dem Opfer hatte, sondern auch seit einem Jahr eine AffĂ€re mit der Deutschen pflegte. âDer hat mich belogen, betrogen und finanziell ausgenommen wie eine Weihnachtsgansâ, gibt die Gehörnte zu Protokoll. Das sei auch der Grund gewesen, weshalb sie vor der Wohnung der 47-jĂ€hrigen Freundin aufkreuzte. âIch wollte ihn einfach zur Rede stellen und das geliehene Geld zurĂŒckhaben.â
Von Hausfriedensbruch könne allerdings keine Rede sein. Das vermeintliche Opfer hÀtte sie ja mit einladender Geste in die Wohnung hereingebeten. Doch der Untreue ist weder anwesend noch telefonisch erreichbar, wie sich herausstellt. Und so geraten die beiden Damen in Streit. Erst recht, nachdem sich die Angeklagte zunÀchst weigert, die Wohnung zu verlassen. Erst die Schlichtungsversuche ihres zur VerstÀrkung mitgebrachten Cousins zeigen Wirkung.
Als Asoziale und Zigeunerin beschimpft
WĂ€hrend die Angeklagte bei ihrer bisherigen Version bleibt, schildert das Opfer dramatische Szenen des Abends etwas anders. âSie wollte mit meinem Freund reden. Als ich sagte, dass er nicht da sei, versuchte sie gewaltsam die TĂŒr aufzudrĂŒcken und beschimpfte mich als Asoziale und Zigeunerin. Ich drohte ihr mit der Polizei, da drohte sie mir, mich zusammenzuschlagen.â
Seit dem Vorfall habe nicht nur sie, sondern auch ihr damals anwesender 14-jĂ€hriger Sohn massive psychische Probleme. Weshalb die Opfervertreter ein Teilschmerzensgeld von insgesamt 660 Euro geltend machen. Richterin Lisa Pfeifer spricht am Ende die gehörnte AffĂ€re lediglich wegen Hausfriedensbruch schuldig. Der Cousin wird vom Vorwurf der MittĂ€terschaft freigesprochen. Die Opfer werden mit ihren AnsprĂŒchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen.
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