Am Freitag ist im Wiener Landesgericht der Prozess gegen einen Schauspieler über die Bühne gegangen, der Kontakt mit Chorbuben angebahnt hat. Einen 13-Jährigen hat der Kärntner bedrängt, mit ihm per Videotelefonat sexuelle Handlungen vorzunehmen. Der Angeklagte spricht von einem „wahnsinnigen Durchdreher“. Er fasst 14 Monate bedingte Haft aus – nicht rechtskräftig.
Den angeklagten Schauspieler erwartete am Freitag ein Blitzlichtgewitter der anderen Art. Denn statt auf der Bühne zu stehen, sitzt er auf dem Anklagesessel im Wiener Landesgericht, verdeckt sein Gesicht mit einer Sonnenbrille, FFP2-Maske und einer grauen Mappe. Die Vorwürfe sind schwerwiegend: Über Instagram forderte er einen erst 13-jährigen Kinderstar auf, zusammen mit ihm zu masturbieren.
13-Jährigen zum Masturbieren animiert
„Willst du über Video?“; „Würd gern mal mit dir“; „Warum nicht? Bist du feig?“ – die Staatsanwältin trägt Auszüge aus den Chats zwischen dem Kärntner und dem Opfer vor, das jegliche sexuelle Handlungen vehement ablehnte. Der Angeklagte lässt aber nicht locker. Er hatte den Buben bei einer Produktion in einem großen Wiener Bühnenhaus kennengelernt. „Ich fand, dass er für so einen jungen Schauspieler eine super Performance abgeliefert hat.“
Ich kann nicht mehr dazu sagen, als dass das ein wahnsinniger Durchdreher war. Es steht da alles Schwarz auf Weiß. Da kann ich nichts beschönigen.
Der angeklagte Ex-Schauspieler vor Gericht in Wien
In der Folge wurde ihm das Profil des 13-Jährigen auf Instagram vorgeschlagen. „Ich kann nicht mehr dazu sagen, als dass das ein wahnsinniger Durchdreher war. Es steht da alles Schwarz auf Weiß. Da kann ich nichts beschönigen“, bekennt er sich vor dem Schöffensenat schuldig des versuchten sexuellen Missbrauchs Unmündiger.
Anklagegegenständlich ist aber ebenfalls der Versuch der Herstellung von Kindesmissbrauchsdarstellungen. Zu diesem Punkt bekennt sich der gebürtige Kärntner nicht schuldig. Er habe nie die Intention gehabt, Screenshots anzufertigen.
„Ich bin in dieser Branche nicht mehr“
Nachdem die Vorwürfe erhoben wurden, habe sich der junge Mann sofort in Behandlung begeben: „Ich bin bei der Männerberatung in Wien. Ich kann total viel aufarbeiten, sodass so was Peinliches nicht wieder passiert.“ Der Richter hakt außerdem nach: „Sind Sie derzeit berufstätig?“ Der Angeklagte gibt an, im Einzelhandel zu arbeiten. „Ich hab nämlich hier noch Schauspieler stehen“, so Herr Rat mit Blick auf die Generalien. Antwort: „Ich bin in dieser Branche nicht mehr.“
Nicht einmal eine Stunde dauert der Prozess gegen den Ex-Schauspieler: Auf die Einvernahme des 13-Jährigen kann aufgrund der teilgeständigen Verantwortung verzichtet werden. Sein Privatbeteiligtenvertreter aus der Kanzlei Philipp Wolm schließt sich mit einem symbolischen Schmerzengeldbetrag von 3000 Euro an.
Bewährungsstrafe
Nach kurzer Beratung fällt das Urteil: 14 Monate bedingte Haft wegen versuchten sexuellen Missbrauchs des Kinderstars. Es würden laut dem vorsitzenden Richter die Milderungsgründe überwiegen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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