Kein Respekt vor den Toten und ihren trauenden Hinterbliebenen! Rund 140.000 Euro in Grabkreuzen, Laternen und Blumenvasen hatte ein Ungar (40) vom Linzer St. Barbara-Friedhof gestohlen. Auch hochpreisige Fahrräder hatte er mitgehen lassen und im Internet verkauft. Am Montag erhielt er deswegen eine zwölfmonatige Zusatzhaft.
Ins Leben nach dem Tod kann man zwar nichts mitnehmen, vor Diebstahl und schwerer Sachbeschädigung ist man dennoch nicht sicher. Grabdekorationen aus Kupfer und anderen Buntmetallen im Wert von schwindelerregenden 140.000 Euro hatte ein 40-jähriger Ungar im September des Jahres 2022 von 33 Gräbern des Linzer St. Barbara-Friedhof gestohlen.
Lohnte sich nicht
Beim Schrotthändler setzte er die Blumenvasen, Kreuze und Grabschalen zum Kilopreis um. Die schwache Beute: Nur rund 1000 bis 1100 Euro. „Das Handwerk ist viel mehr wert, als der Preis des Metalls – Jeder, der einmal mit Spenglern zu tun hatte, weiß das“, gab der Verteidiger zu. Für zahlreiche Angehörige entstand neben dem emotionalen Schaden auch ein finanzieller Verlust: Ein Privatbeteiligter wollte gar 36.000 Euro für die Schäden an „seinem“ Grab, ein weiterer 23.400 Euro. Die meisten Schadenersatzforderungen lagen zwischen 300 und 1500 Euro.
Auch Fahrräder gestohlen
Aus Geldnot habe er die Reise von Ungarn nach Österreich gemacht, weil er im Vormonat seinen Job bei einer Personalleasingfirma verloren hatte. Im April des Vorjahres war er wieder eingereist und hatte im Bundesgebiet, hauptsächlich in der Steiermark, aber auch in Oberösterreich hochpreisige Fahrräder im Wert von weiteren 11.000 Euro mitgehen lassen, die er später um einen Bruchteil ihres Wertes im Internet zu Geld machte.
12 Monate Haft zusätzlich
Störung der Totenruhe, gewerbsmäßiger schwerer Einbruchsdiebstahl und schwere Sachbeschädigung: Der 40-Jährige mehrfach einschlägig Vorbestrafte war zu allen Vorwürfen geständig. Er sitzt derzeit in Wiener Neustadt eine 20-monatige Haftstrafe ab, wurde daher zusätzlich in Linz zu zwölf Monaten unbedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.
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