Ein Vorarlberger lebte auf zu großem Fuß, da wurde er zum Betrüger. Vor Gericht kassierte er am Montag in Feldkirch (Vorarlberg) die Rechnung.
Mit Rechtsanwalt Alexander Fetz im Schlepptau steht der 38-jährige Delinquent einmal mehr vor Gericht. „Sie wissen eh, wie es läuft“, wird er von Richter Alexander Wehinger am Landesgericht Feldkirch begrüßt. Letzterer hatte den Arbeiter bereits vergangenen Oktober wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer 15-monatigen Bewährungsstrafe und 3600 Euro verurteilt. Grund des Schuldspruchs: Der damals Drogensüchtige hatte in neun Fällen Banken mit Kreditbetrügereien um 290.000 Euro geschädigt oder zu schädigen versucht.
Am Montag gab es vom selben Richter aus demselben Grund erneut eines auf die Mütze. Und zwar eine noch nicht rechtskräftige Zusatzstrafe von vier Monaten bedingt und 1800 Euro Geldstrafe. Allerdings für Taten, die der nunmehrige Arbeiter vor der ersten Verurteilung im Oktober begangen hatte. Wobei diese teilweise beim Versuch geblieben waren.
Die Lebensgefährtin zahlte
Bei drei Anklagepunkten hieß es schließlich „Freispruch im Zweifel“, da der 38-Jährigem – dank finanzieller Unterstützung durch seine Lebensgefährtin – zumindest ein paar Kreditraten nachweislich auch bezahlt hatte. Auf die Frage des Richters am Montag, ob die Lebensgefährtin überhaupt von den Krediten gewusst habe, antwortet der Beschuldigte: „Sie war nicht in alles eingeweiht“, und meint damit die gefälschten Urkunden.
Abschöpfungsverfahren
Als Beweggrund für seine kriminellen Handlungen gibt der Mann an: „Ich wollte finanziell nicht immer auf meine Lebensgefährtin angewiesen sein.“ Ein Trugschluss, wie man sieht. Denn der Verurteilte befindet sich derzeit ohnehin in einem Abschöpfungsverfahren.
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