Sterben ist Gemeindesache! Bis zur Novellierung des Leichenbestattungsgesetzes und der Beendigung des Hausärztlichen Notdienstes, der bei Todesfällen rund um die Uhr alarmiert wurde, fiel das nicht auf. Nachdem die Hausärzte aber nur noch schwer zu bewegen waren, zu Totenbeschauen zu fahren, wurde den Ortschefs klar, dass sie zuständig sind.
„Früher fuhren alle Sprengelärzte zu Todesfällen. Ob das ganz legal war, ist strittig. Aber die Toten haben sich nie beschwert, welcher Arzt gekommen ist und ob dieser auch in der betreffenden Gemeinde zuständig war. Dies wollen wir jetzt aber endgültig klären“, sagt Wolfgang Ziegler, Sprecher der Hausärzte in OÖ.
Die Gesetzesänderung lässt jetzt eine erhöhte Flexibilität bei der Totenbeschau zu und soll Wartezeiten nach Todesfällen verkürzen.
Christine Haberlander, LH-Vize und zuständige Landesrätin
In Tirol gab es nämlich schon einen Streitfall mit einer Versicherung, die einen Totenschein nicht anerkennen wollte, weil ein unzuständiger Mediziner ihn ausgestellt hätte.
Gebühr angehoben
Mit der Anhebung der Totenbeschau-Gebühr auf 210 Euro bzw. 400 Euro in der Nacht und an Wochenenden soll die Motivation unter der Ärzteschaft gehoben werden. Außerdem sind Bürgermeister aufgerufen, Listen mit zuständigen Ärzten zu unterschreiben und Rechtssicherheit herzustellen.
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