Wegen Fahrlässigkeit

Zwei Tote bei Balkonsturz: Heimbetreiber angeklagt

Oberösterreich
14.05.2024 11:31

Ein Saufgelage dreier polnischer Montagearbeiter in Linz hatte am 7. Juli des Vorjahres einen überaus tragischen Verlauf. Das Trio feierte auf einem Balkon, es kam zu einem Streit und zwei Männer stürzten in den Tod, als das Geländer nachgab. Nun klagt die Staatsanwaltschaft Linz den Heimbetreiber wegen Fahrlässigkeit an.

Am Abend des 7. Juli 2023 war es – offenbar unter stärkerem Alkoholeinfluss – gegen 21.20 Uhr zu einem Streit zwischen einem 36-Jährigen und seinem 46-jährigen Landsmann gekommen. Ein ebenfalls anwesender 32-Jähriger wollte dazwischengehen und soll noch versucht haben, die Streithähne zu trennen. Bei dem Handgemenge stürzten der 32-Jährige und der 46-Jährige gegen das Balkongeländer. Dieses gab nach, die zwei Männer fielen vom zweiten Stock in die Tiefe und prallten dort am harten Asphaltboden auf.  Für beide kam jede Hilfe zu spät.

Keine vorsätzliche Gewalt
Es liege keine vorsätzliche Gewalttat vor, so die Linzer Staatsanwaltschaft. Das Verfahren gegen den Streitschlichter wurde eingestellt. Gegen den Betreiber des Wohnheimes wurde aber Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Dieser war zur jährlichen Kontrolle der Objektsicherheit der Unterkunft verpflichtet gewesen. Doch diese notwendige Sorgfalt soll der Beschuldigte außer Acht gelassen. Die Mängel der Halterung soll der Heimbetreiber laut dem Gutachten eines Bausachverständigen weder erkannt noch beseitigt haben.

„Regelmäßige Kontrollen“
Der Heimbetreiber rechtfertigt sich laut Staatsanwaltschaft damit, es seien regelmäßige Kontrollen gemacht und auch eine Stabilitätsprüfung durchgeführt worden. Ihm drohen bis zu zwei Jahre Haft. Der Prozess soll am 20. Juni stattfinden.

Porträt von Krone Oberösterreich
Krone Oberösterreich
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