Die Vereinigung der österreichischen Richter (RIV) fordert „zeitnah“ mehr als 100 zusätzliche Planstellen an Bezirks- und Landesgerichten. Diese Zahl sei nötig, um den tatsächlichen Bedarf zu decken, so RIV-Präsident Gernot Kanduth. Tendenziell sei der Mehrbedarf sogar bereits noch höher.
Kritik übte Kanduth im Vorfeld der am Dienstag in Graz beginnenden Richterwoche auch an der „seit vielen Jahren in zahlreichen Begutachtungsverfahren festgestellten (und kritisierten) Praxis, den mit der Umsetzung eines neuen Gesetzes verbundenen richterlichen Mehrbedarf augenscheinlich zu niedrig einzuschätzen“. Und selbst die – zu gering bemessenen – zusätzlichen Planstellen würden den Gerichten nicht zur Verfügung gestellt, weil die dafür erforderliche Änderung des Bundesfinanzgesetzes nicht mitbeschlossen werde.
„Mehraufwand nicht angemessen anerkannt“
Als jüngstes Beispiel nannte er die geplante Neuregelung des Verteidigerkostenersatzes. Dafür seien lediglich zwei zusätzliche Stellen vorgesehen bzw. 2024 sogar nur eine. „Ein mit lediglich 15 bis 20 Minuten quantifizierter durchschnittlicher Aufwand für die Erledigung“ eines solchen Antrags auf Kostenersatz sei „nicht nachvollziehbar“. Dazu komme noch, dass die Regelung wohl zu einer vermehrten Beiziehung von Verteidigern in der Hauptverhandlung führen werde.
„Aus rechtspolitischer Sicht begrüßen wir die Neuregelung. Es ist aber unverständlich und nicht akzeptabel, dass der zu erwartende Mehraufwand nicht angemessen anerkannt und berücksichtigt wird“, meinte Kanduth. „Dieses Vorgehen konterkariert alle Bemühungen zur Stärkung der Rechtspflege.“
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