Die Landesregierung beschließt Änderungen bei der Jagd. Bereits selten gewordene Taubenart ist künftig vor Abschüssen gefeit. Weiter Thema bleiben auch Risikowölfe und das Rotwild-Management.
Nach genauer Analyse und Beobachtung im gesamten europäischen Umfeld und unter Einbeziehung des Landesjagdverbandes wird die Turteltaube jetzt auch im weiten Land „ganzjährig geschont“. Geschossen durfte sie bisher vom 15. September bis zum 31. Jänner werden. Damit soll nach einem Beschluss der Landesregierung am kommenden Dienstag Schluss sein. Diese Änderung dient dazu, dass sich die Bestände der Turteltaube erholen, die mehr und mehr von Ringel- und Türkentaube verdrängt wird (die beide weiter „reguliert“ werden dürfen).
Risikowölfe dürfen in Niederösterreich abgeschossen werden. Das haben wir mit unserer Wolfsverordnung klargestellt.
Landesvize Stephan Pernkopf
Gleichzeitig wird die sogenannte Kronenhirschregelung ab 2025 gestrichen, welche besagt, dass beidseitige Kronenhirsche im Alter zwischen 5 und 10 Jahren nicht erlegt werden dürfen. Das sei eine Erleichterung im Sinne der Jägerschaft. Ziel der neuen Bejagungsrichtlinie ist es, einen gesunden, wirtschaftlich tragfähigen und naturnahe strukturierten Rotwildbestand zu erreichen beziehungsweise zu erhalten. Landesvize Stephan Pernkopf: „Dieses Ziel beinhaltet die Erreichung eines klimafitten Waldes als Teil eines intakten Rotwildlebensraumes. Zuoberst steht dabei der Leitspruch ,Dem Wild verpflichtet!‘“
Unabhängig von der NÖ Jagdverordnung gilt weiterhin, dass Wolfsabschüsse auch ohne eigenen Behördenbescheid erlaubt sind, wenn die Tiere Menschen mehrmals gefährlich nahekommen. So wie das zuletzt im Waldviertel, die „Krone“ berichtete, der Fall war. Der für das Jagdwesen zuständige Landesrat Pernkopf betont: „Denn die Sicherheit der Menschen muss an der ersten Stelle stehen!“
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