Der Angeklagte gab sich auf der Plattform Tinder als Frau aus und erpresste Männer mit deren Nacktfotos – zum wiederholten Male. Nun wurde ihm der Prozess am Landesgericht Feldkirch gemacht.
„Ich weiß nicht, warum ich das gemacht habe. Es war einfach eine Kurzschlusshandlung“, so der 26-jährige Handwerker im Prozess am Montag ratlos. Angeklagt ist der bislang Unbescholtene wegen versuchter Erpressung.
Leider kein einmaliger Ausrutscher
Der Mann hatte vor einem Jahr auf Tinder ein Fake-Profil erstellt und sich dort als „Lisa“ ausgegeben. Ziel des Homosexuellen war es jedoch, seiner männlichen Chatbekanntschaft Masturbations-Videos abzuringen, um das Opfer anschließend damit zu erpressen. So hatte der Mann 300 Euro von dem Ahnungslosen verlangt und ihm gedroht, ansonsten das Video an andere Internetbekanntschaften zu versenden. Das Geld hätte das Opfer über eine Paysafecard begleichen sollen.
Dass es sich dabei um einen einzigen Ausrutscher gehandelt haben soll, beteuert der Angeklagte im Prozess zwar hoch und heilig. Doch wie aus einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft Ravensburg hervorgeht, wurde gegen den 26-Jährigen schon in einem ähnlich gelagerten Fall in Darmstadt ermittelt. Dort hatte er Ende Oktober letzten Jahres ein anderes Opfer um 100 Euro erpresst.
Außergerichtliche Lösung mit Geldbuße
Auf die Frage von Richter Marco Mazzia nach den Beweggründen des Angeklagten, der in seinem Job 2200 Euro verdient, hat dieser mehrere Varianten zu bieten. Diese reichen vom schlichten „Nervenkitzel“ über „einfach nur Penisse sehen wollen“ bis hin zu „eine Lektion erteilen, dass man solche Sachen nicht verschicken sollte.“ Was für den Herrn Rat in Summe auch recht widersprüchlich klingt.
Da „Lisa“ unbescholten ist und die jüngste Tat beim Versuch blieb, appelliert die Verteidigung auf eine außergerichtliche Lösung. Doch Staatsanwältin Milena Fink bleibt hart und lehnt die Diversion aufgrund „keiner geringen Schuld“ ab. Der Richter entscheidet sich am Ende doch für eine außergerichtliche Lösung und verhängt über den Delinquenten eine Geldbuße in Höhe von 3000 Euro.
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