„Eigentlich letal“

Mordversuch mit fünf Promille: Zwei Jahre Haft

Gericht
23.04.2024 17:00

Anfang letzten Dezember ging ein 35-Jähriger mit einem Messer auf seine Mutter los, würgte auch seinen Vater. Im Wiener Landesgericht drohen ihm aber nur drei Jahre Haft – denn er hatte sage und schreibe fünf Promille. „Eigentlich letal“, stellt ein Gutachter fest.

Die Mutter des Angeklagten sitzt besorgt im Verhandlungssaal, der Vater geht vor der Tür auf und ab. Ihr 35-jähriger Sohn wird in Handschellen vorgeführt. Am 6. Dezember des Vorjahres attackierte er seine Eltern. Der Frau drückte er ein Messer an die Kehle, den Vater würgte er. „Das wäre eigentlich ein Verfahren wegen versuchten Mordes gewesen“, so die Staatsanwältin. Der Wiener muss jetzt aber „nur“ vor einem Einzelrichter Platz nehmen. 

„Mein Mandant war mit fünf Promille betrunken“
Für den Angriff, der eigentlich mit bis zu lebenslanger Haft bestraft wird, drohen ihm maximal drei Jahre Gefängnis. „Mein Mandant war mit fünf Promille betrunken. Er selber hat keine Erinnerung mehr“, erklärt sein Verteidiger Florian Kuch. Damit ist das Delikt der Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung in Verbindung mit Mordversuch erfüllt, der Strafrahmen verringert sich deutlich. 

§ 287 StGB Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung

(1) Wer sich, wenn auch nur fahrlässig, durch den Genuss von Alkohol oder den Gebrauch eines anderen berauschenden Mittels in einen die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rausch versetzt, ist, wenn er im Rausch eine Handlung begeht, die ihm außer diesem Zustand als Verbrechen oder Vergehen zugerechnet würde, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen. Die Strafe darf jedoch nach Art und Maß nicht strenger sein, als sie das Gesetz für die im Rausch begangene Tat androht.

Seit Jahren trinkt der 35-Jährige horrende Mengen an Alkohol. Am Tattag zum Beispiel: Bereits am Vormittag hätte er mit Jägermeister gestartet, dann ein paar Gläser Wodka getrunken. Am frühen Abend leerte er noch eine ganze Whiskeyflasche. „Das entspricht auf jeden Fall einer sehr schweren Berauschung, die eigentlich letal wäre“, erstattet der Psychiater sein Gutachten im Wiener Landesgericht. Direkt nach der versuchten Bluttat ergab eine Messung ungefähr fünf Promille ...

Zwei Jahre Haft und Therapie
Trotz Erinnerungslücke bekennt sich der Angeklagte schuldig. „Er will sich behandeln lassen“, legt sein Verteidiger Kuch offen. Zusätzlich zu zwei Jahren Gefängnis wird er in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher eingewiesen. Dort soll er in einer Therapie auch den Grund für seinen Alkoholmissbrauch aufarbeiten: Vor einigen Jahren scheiterte seine arrangierte Ehe, seine Ex-Frau zog mit dem Kind zurück in die Heimat. Darüber sei er nie hinweggekommen ...

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