Rechnungshofbericht

Immobilienentwicklung unter der Lupe

Vorarlberg
18.04.2024 15:30

Der Landes-Rechnungshof prüfte in den Vorarlberger Gemeinden Doren, Sulzberg und Schruns sogenannte Strukturentwicklungsgenossenschaften  – und fand einiges kritikwürdig.

Der Landes-Rechnungshof hat sich einem etwas sperrigen Thema angenommen, den sogenannten Projekt- und Strukturentwicklungsgenossenschaften (PSG). Was steckt hinter diesem Begriff? Bei einer Projekt- und Strukturentwicklungsgenossenschaft gründen Gemeinde, regionale Bank und ein Beratungsunternehmen gemeinsam eine Gesellschaft. Sie führt Immobiliengeschäfte außerhalb des öffentlichen Haushalts durch. Damit soll aktives Flächenmanagement im Sinne der Gemeindeentwicklungsziele betrieben werden. Über die Genossenschaften werden Immobilienankäufe, -entwicklungen und -veräußerungen getätigt.

Langfristige Abhängigkeit
Der Rechnungshof nahm nun drei der insgesamt elf in Vorarlberg bestehenden PSG unter die Lupe, jene in Sulzberg, Doren und Schruns, – und machte einige Mängel aus. So kritisiert der RH, dass die Gemeinden durch die Partnerschaften eine „langfristige Abhängigkeit“ eingehen würden, die durch den Umstand verstärkt werde, dass die privaten Partner (Banken und Beraterunternehmen) miteinander verflochten seien. Der RH empfiehlt zudem, dass Entscheidungen nicht ohne Zustimmung der Gemeinden getroffen werden können. Auch beim Thema Compliance sieht der RH Verbesserungspotenzial: „Weil Vorstandsmitglieder Aufträge für die Genossenschaft vergeben und gleichzeitig für Auftragnehmer tätig sind, kann dies zu Interessenkonflikten führen.“

Auch die Doppelrolle als Bürgermeister und PSG-Obmann könne gegenläufige Interessen mit sich bringen, heißt es weiter in dem Prüfbericht. Zudem brauche es eine zusätzliche Kontrollinstanz, denn bisher kontrolliert sich der Vorstand de facto selbst. Und die Einzelzeichungsberechtigungen für sämtliche Bankkonten des Genossenschaften sind für den RH ebenfalls nicht ideal.

Weiters solle die Gemeindevertretung besser als bisher über die Aktivitäten und Pläne der Genossenschaften informiert werden. In einer gemeinsamen Stellungnahme widersprachen die Gemeinden den Ausführungen des RH in Teilen.

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