Eine laute Waschmaschine hat einen Konflikt unter pensionierten Nachbarn ausgelöst. Im gemeinsamen Stiegenhaus artete der Zank aus und endete nun mit einem Strafprozess im Landesgericht Salzburg.
Der Angeklagte wirkt schmächtig und gebrechlich, er hört und sieht zudem schlecht, und manchmal nuschelt er etwas vor sich hin. Der Staatsanwalt ist sich aber beim Prozess am Mittwoch sicher: Der pensionierte 86-Jährige wollte seinen Nachbarn (78) mit einem Messer absichtlich schwer verletzen. Dabei zeigt er den Schöffen die Waffe vor: mit einem Knopfdruck fährt eine Klinge aus. „Damit hat er versucht, das Opfer in den Bauch zu stehen“, zitiert der Staatsanwalt aus der Anklage. Dabei soll der Senior auch eindeutige Worte zu seinem Nachbar geäußert haben: „Wenn du keine Ruhe gibst, stech ich dich ab.“
Wegen Messer kam es zu Gerangel im Stiegenhaus
Der Verteidiger hält dagegen. Nur zur Drohung sei der Senior geständig, erklärt der Anwalt und verrät den Hintergrund des Nachbarschaftszanks: Lärm. „Die Nachbarn fühlen sich wegen einer Waschmaschine gestört. Deswegen riefen sie auch schon die Polizei.“ Dieser Konflikt um den Lärm einer Waschmaschine gipfelte in einem Gerangel im gemeinsamen Stiegenhaus – passiert am 11. Oktober 2023. „Ich habe nicht angefangen“, verteidigt sich der angeklagte Senior und meint: „Er hat mir die Fäuste gezeigt und wollte mich nicht vorbeilassen. Da hab ich mein Jausenmesser aus der Hosentasche gezogen.“
Und gestochen? „Das hätte ich nie gemacht, es war nur eine Drohung, sonst nichts.“ Die Richterin zeigt den Pullover, welchen das Opfer an jenem Tag anhatte. Darin sind zwei Löcher zu sehen. „Also ich hab nichts gemacht“, so der 86-Jährige.
Mehr Klarheit brachte die Aussage des Opfers: „Unser Verhältnis war hervorragend, bis der Angeklagte eine neue Frau kennengelernt hat. Seit die Frau da ist, gibt es so einen Lärm im Haus. Deshalb wollte ich ihn konfrontieren und ihm sagen, er soll den Lärm abstellen.“ Das Messer habe ihn aber ganz perplex gemacht: „Da hab ich ihn in den Schwitzkasten genommen und wir sind beide gestürzt.“ Und Stichbewegungen? Nein, erklärt der 78-Jährige deutlich: „Er hat mich sicher nicht gestochen.“ Die Löcher im Pulli seien nämlich beim Sturz entstanden, als er an einer Blechkante ankam.
Diversion bereits rechtskräftig
Die Richterin bot dem 86-Jährigen wegen der Nötigung eine Diversion an: Sofern ein Jahr lang nichts mehr Strafrechtliches passiert, wird das Verfahren eingestellt. Diese Entscheidung ist bereits rechtskräftig.
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