Escort-Girl verurteilt

Vier Jahre Haft für Messerangriff auf Freier

Gericht
03.04.2024 17:30

Im einen Moment lud die 23-Jährige den älteren Mann noch zu sich in die Wohnung ein, weil man sich auch privat gut verstand. Im anderen stach ihm das Escort-Girl viermal mit einem Klappmesser in den Rücken. „Weil er mich gestörte Schlampe genannt hat“, begründet die junge Frau auf der Anklagebank im Wiener Landesgericht. Sie muss nun nicht rechtskräftig vier Jahre ins Gefängnis.

Jung, zierlich und hübsch – so kann die Angeklagte im Wiener Landesgericht durchaus beschrieben werden. Seit November 2022 ist die 23-jährige Deutsche in der österreichischen Bundeshauptstadt. Und arbeitet hier als Escort-Girl „Sarah“. So lernte sie auch einen 35-Jährigen kennen. 

Nach Sex Messer in den Rücken gerammt
Nachdem der Programmierer die Dienste der jungen Frau in Anspruch genommen hatte, und das nicht zum ersten Mal, lud sie ihn am 26. Oktober 2023 zu sich in die Wohnung ein. „Man verstand sich auch privat recht gut“, erklärt die Staatsanwältin. Bis die Stimmung nach einem Gespräch über den Ex-Freund der 23-Jährigen kippte – und sie ihm unvermittelt viermal ein Klappmesser in den Rücken rammte. 

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Ich habe ihn nicht grundlos attackiert, sondern, weil er mich gestörte Schlampe genannt hat.

Angeklagtes Escort-Girl im Wiener Landesgericht

„Ich habe ihn nicht grundlos attackiert, sondern, weil er mich gestörte Schlampe genannt hat“, klärt Sarah die Richterin auf. Sie hätte ihn bloß von hinten schubsen wollen, vergessen, dass sie ein ausgeklapptes Messer in der Hand hatte – „Da hab‘ ich ihn erwischt.“ Warum sie denn überhaupt eine solche Waffe in der Handtasche hatte, will Frau Rat wissen. „Das hab ich, seit ich 15 bin, immer dabei. Ich hab immer Criminal Minds gesehen. Diese Serie hat mich ein bisschen paranoid gemacht. Ich hab‘ hinter jeder Ecke einen Serienmörder vermutet.“

 „Wenn ich ein Messer sehe, belastet mich das noch immer“
Die drei weiteren Stiche seien reine Selbstverteidigung gewesen, beteuert sowohl die Angeklagte, als auch ihre Verteidigung. „Dass sie zugestochen hat, ist objektiviert. Das gibt sie auch zu. Aber nein, sie wollte ihn sicher nicht töten. Sie stach zu, weil sie Angst hatte“, plädiert Anwalt Andreas Schweitzer gegen die Mordversuchsanklage. Denn nach der ersten „versehentlichen“ Verletzung, sei es der Freier gewesen, der die 23-Jährige zu Boden gerungen, ihr mindestens siebenmal ins Gesicht geschlagen hätte. 

„Ich bin öfter aggressiv, wenn ich betrunken bin und man gegenüber mir aggressiv ist“, gibt die junge Deutsche zu. „Aber ich dachte echt, er schlägt mir den Kopf ein.“ Im völligen Gegensatz dazu steht die Aussage des 35-Jährigen, der nur in Abwesenheit des Escort-Girls vernommen werden möchte: Er hätte noch immer Angst vor ihr. „Wenn ich ein Messer sehe, belastet mich das noch immer.“

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Ich war über ihr und merkte, dass mir warm am Rücken ist und ich blute. Und schon wieder stach sie zu.

35-Jähriger erinnert sich an die Tatnacht zurück

Er schildert den Angriff in der Wohnung in Wien-Favoriten ganz anders: „Sie stieß mich und sagte, ich sei wie ihr Ex. Dann fing sie an, mich zu schlagen. Auf einmal sah ich das Messer. Dann fielen wir auf den Boden. Ich war über ihr und merkte, dass mir warm am Rücken ist und ich blute. Und schon wieder stach sie zu.“ Und auch als er sich abwendete, habe ihn die 23-Jährige weiter von hinten attackiert. „Schau, ich kann dich umbringen“, soll sie ihm entgegengerufen haben. Aus reiner Verteidigung habe sich das Opfer mit Fäusten gegen die junge Frau gewehrt. 

Angeklagte tobte auch noch Tage nach Verhaftung
Wozu Sarah fähig ist, zeigt auch ihr Verhalten bei der Polizei nach ihrer Festnahme. Mit Händen und Füßen wehrte sie sich gegen die Beamten, verletzte einige dabei. Noch zwei Tage später in ihrer Zelle randalierte sie und attackierte Justizwachebeamte. Nicht einmal dem Haft- und Rechtsschutzrichter konnte sie vorgeführt werden, über die U-Haft wurde durch die Speiseklappe zu ihrer Zelle entschieden. 

Vier Jahre Haft für Escort
Zurechnungsfähig sei die 23-Jährige aber, bestätigt ein psychiatrisches Gutachten. Für eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum liegen die Voraussetzungen nicht vor. Die Verteidiger Andreas Schweitzer und Sebastian Lesigang bitten die Geschworenen um milde: „Es war einfach übertrieben, was sie hier gemacht hat. Eine übertriebene Notwehrhandlung.“

Das sehen die Geschworenen zwar anders, einen Mordversuch können sie aber auch nicht feststellen. Die vier Messerstiche stufen sie als absichtlich schwere Körperverletzung ein. Das Escort-Girl wird zu vier Jahren Haft verurteilt – die sie sofort annimmt. Die Staatsanwältin nimmt sich Bedenkzeit. Wer das nicht braucht, ist der 35-Jährige. Für ihn ist klar: „Ich geh‘ sicher in kein Rotlichtlokal mehr.“

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