Kein schönes Ende fand ein Angestelltenverhältnis im Bezirk Neusiedl am See. Die Sache landete schließlich vor Gericht
Ein halbes Jahr lang kein Gehalt von seinem Arbeitgeber erhielt ein Angestellter, der bei einem Unternehmen im Bezirk Neusiedl am See beschäftigt war. Nicht nur das, der Mann wurde daraufhin auch noch fristwidrig gekündigt. Der Arbeitgeber hatte die Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Kündigungsfrist einfach ignoriert. Als der Mitarbeiter Hilfe bei der Arbeiterkammer suchte, legte der Arbeitgeber noch eines drauf: Er behauptete, dass der Angestellte einen Schaden in der Höhe von mehr als 100.000 Euro verursacht habe. Deswegen sei er auch nicht bereit, die ausständigen Gehälter zu zahlen.
Erfolgreich vor Gericht
Mit Unterstützung des AK-Rechtsschutzes zog der Mitarbeiter schließlich vor Gericht und klagte die Auszahlung des Lohnes ein. Der Arbeitgeber, dessen Betrieb alte Fahrzeuge restauriert, konnte bei der Verhandlung allerdings nicht beweisen, dass der Arbeitnehmer den von ihm behaupteten Schaden verursacht hatte. Das Urteil fiel deshalb zugunsten des Arbeitnehmers aus, der sich über die Auszahlung der ausständigen Gehälter freuen konnte. In Summe ging es um 12.215 Euro, welche die Arbeiterkammer für den Mann erstreiten konnte.
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