Mindestens fünf Mal soll sich der 19-jährige Onkel an dem Kind vergangen haben. Im Prozess in Feldkirch (Vorarlberg) musste sich der Mann am Freitag verantworten.
Das eigene Kind sexuell missbraucht – ein Albtraum. Für die Familie des heute siebenjährigen Opfers und das Kind selbst ist dieser Horror wahrgeworden. Doch nicht ein Fremder hat sich an dem Buben mehrmals vergangen, sondern der 19-jährige Onkel! Laut Anklage soll der bislang Unbescholtene im Zeitraum Jänner 2020 bis Anfang November 2022 den Neffen insgesamt fünf Mal schwer sexuell missbraucht haben. Die widerlichen Übergriffe sollen in der elterlichen Wohnung des Beschuldigten stattgefunden haben. Beim ersten Übergriff war das Opfer erst vier Jahre alt!
„Der Bub musste sich auf den Rücken legen. Anschließend bedeckte der Angeklagte den Kopf des Kindes mit einem T-Shirt und verübte dann den Oralverkehr an ihm beziehungsweise die Masturbation“, führt Staatsanwalt Richard Gschwenter in der Schöffenverhandlung am Freitag aus.
Als das Kind sechs Jahre alt ist, vergeht sich der Onkel sogar anal an seinem Neffen. „Um das Opfer vom sexuellen Missbrauch abzulenken, gab er ihm ein Handy zum Spielen. Doch als der Bub sagte, dass ’es’ ihm weh tue, hat der Peiniger nur gemeint, dass er eh gleich fertig sei“, so der Staatsanwalt in seinem Plädoyer.
Zwei Wochen nach diesem Vorfall vertraut sich der Sechsjährige endlich seiner Mutter an. Die Version des 19-Jährigen, seinerzeit vom Neffen lediglich beim Masturbieren erwischt worden zu sein, glaubt ihm diese nicht. Die Frau erstattet Anzeige. Auf Nachfrage der vorsitzenden Richterin Sabrina Tagwercher, weshalb das Opfer die Vorwürfe erfinden sollte, hat der Beschuldigte mehrere Erklärungen parat. „Das Verhältnis zwischen den jeweiligen Familien ist seit einer Erbschaftsgeschichte schwierig. Meine Tante mochte mich noch nie. Sie hat meinen Neffen manipuliert und ihm die Missbräuche eingeredet. Der hat aber einen imaginären Freund, mit dem er immer redet. Ich glaube, er hat die Geschehnisse mit seinem unsichtbaren Freund erlebt.“
Staatsanwalt Gschwenter erinnert darauf nochmals an die Aussagen des Opfers bei der kontradiktorischen Einvernahme: „Das Kind schildert darin detailliert die Geschehnisse und spricht von einem Monster unter der Bettdecke. Das kann man mit sechs Jahren nicht erfinden!“ Nach neunstündiger Verhandlung dann das nicht rechtskräftige Urteil: 18 Monate Haft, zwölf davon auf Bewährung. Dem Opfer muss der Angeklagte 5000 Euro Teilschmerzensgeld zahlen. Zudem haftet er für künftige Schäden.
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