Ein Schock, den keiner braucht, aber wohl viele kennen: Kurz vor Urlaubsantritt ist der ach so gut aufbewahrte Reisepass unauffindbar – ein neues Dokument muss also schleunigst her! Aber nur wenn man den Behörden den Verlust meldet, kann man dieses beantragen.
BK: "Auch Wiederauffindung muss gemeldet werden"
Und auch das nächste Phänomen ist bekannt: Wenn man gar nicht mehr sucht, taucht das verschollene Stück plötzlich wieder auf. Silvia Strasser vom Bundeskriminalamt: "Die Verlustanzeige wird im internationalen Fahndungssystem gespeichert. Die meisten vergessen oder wissen nicht, dass daher auch die Wiederauffindung gemeldet werden muss."
Und dann kann es – wie allein im Vorjahr 400 Mal – an Grenzen zu großen Problemen kommen. "Bei Kontrollen schlägt das System Alarm, Beamte müssen den Sachverhalt klären", so Strasser. Was dauern und im schlimmsten Fall - auf Grund von versäumten Fliegern - auch das vorzeitige Urlaubsende bedeuten kann.
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