Prügelei in Keller

Unbedingte Haft für junge Sittenwächter in Wien

Wien
15.02.2024 14:31

Zu Gefängnisstrafen von sechs und zehn Monaten sind Donnerstagmittag am Landesgericht Wien zwei Burschen im Alter von 16 und 20 Jahren verurteilt worden. Wegen eines angeblichen Sextapes mit einer Elfjährigen richteten sie einen 16-Jährigen schlimm zu, bedrohten ihn mit Schreckschusspistolen.

Bereits zweimal sind der Jugendliche und der junge Mann im Wiener Landl verurteilt worden - beide Male ging es um Gewaltdelikte. Und auch in ihrem dritten Prozess müssen sie sich einer Anklage gefüllt mit Brutalität stellen. Am 29. Mai gabelten die zwei gebürtigen Österreicher - zusammen mit einem Mittäter - einen 16-Jährigen von einer Bank um Max-Winter-Park in der Leopoldstadt auf.

Mit „Loch im Bein“ gedroht
Zu Dritt zerrten sie ihn mit vorgehaltenen Schreckschusspistolen in ein nahegelegenes Stiegenhaus, dort in den Keller. „Bereits am Weg zum Stiegenhaus drohte einer der Angeklagten dem Opfer, dass er nicht weglaufen solle, ansonsten er ein Loch im Bein haben werde“, klagt die Staatsanwaltschaft an.

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Dabei drückte ihm der Angeklagte die Pistole mit dem Lauf an den Hals und der andere Angeklagte die Pistole gegen die Rippen.

Anklage gegen die beiden Sittenwächter

Warum es genau den 16-Jährigen traf? Die Sittenwächter vermuteten, dass das Opfer auf einem Video zu sehen sei, das eine erst Elfjährige beim Geschlechtsverkehr mit einem Älteren zeigt. Er solle zugeben, dass er derjenige in dem Sextape sei. „Dabei drückte ihm der Angeklagte die Pistole mit dem Lauf an den Hals und der andere Angeklagte die Pistole gegen die Rippen“, schildert die Staatsanwaltschaft den brutalen Übergriff.

Trotz Unschuldsbeteuerungen schlimme Schläge kassiert
Der Jugendliche versicherte den ihm körperlich überlegenen Burschen, er sei nicht die Person auf dem Video, und verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass sein Bart anders aussehe und er keine Narben am Oberkörper habe. Aber vergeblich: Mit Fäusten und Fußtritten richteten die drei das Opfer schlimm zu - Rippenprellung, Schulterverletzung, Muskelverletzung, Schwellungen, Schürfwunden an der Schläfe und eine Verletzung im Bereich des Schädels. Als er sich nicht mehr rührte, liefen die Täter mit dem Handy ihres Opfers davon.

Vor einem Schöffensenat in Wien waren die Burschen nun umfassend geständig. Doch die treibende Kraft hinter dem brutalen Übergriff wollen sie nicht gewesen sein. Vielmehr hätte sie der Dritte im Bunde, der bereits ein Verfahren wegen des Vorfalles hatte, angestiftet. „Sie haben sich von dem schon Verurteilten überreden lassen, mitzumachen. Dafür übernehmen sie heute auch die Verantwortung“, erklärt Anwalt Florian Kreiner, der Verteidiger des 20-Jährigen. Der Mittäter fasste in seinem Prozess sechs Monate bedingte Haft aus.

Nicht ganz so glimpflich kommen der Jugendliche und der junge Mann davon: Der Ältere fasst zehn Monate unbedingte Zusatzstrafe aus, sein Kollege sechs Monate in Haft. Die Verurteilungen wegen schwerer Nötigung und schwerer Körperverletzung sind rechtskräftig. Vom Handyraub wurden die beiden freigesprochen: „Es gibt keinerlei Bereicherungsvorsatz“, so Verteidiger Kreiner. Das Telefon warfen sie nämlich ins Gebüsch.

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