Hausfrau verurteilt

Ukraine-Spenden sollten in eigener Tasche landen

Gericht
01.02.2024 15:00

Sie versprach, Frauen und Kindern im Kriegsgebiet zu helfen, den Verstorbenen angemessene Begräbnisse auszurichten. Dabei sollten die 900.000 Euro auf dem Konto der jetzt angeklagten 35-Jährigen landen. „Eine absolut dreiste Tatbegehung“, so die Staatsanwältin. Es drohten bis zu zehn Jahre Haft für die vierfache Mutter.

100.000 Euro, um Frauen und Kinder aus den ukrainischen Kriegsgebieten herauszuholen. 500.000 Euro für würdevolle Beerdigungen in der Ukraine. 300.000 Euro, um ihr Haus behindertengerecht für ihren Sohn umzubauen. Drei Spendenaufrufe startete eine 35-Jährige im vergangenen März. Jedoch ohne den guten Zweck im Vordergrund: „Sie hat die Hilfsbereitschaft von potenziellen Spendern ausgenutzt.“

Spenden für Kellerumbau statt für Kriegsopfer gesammelt
Denn das gesammelte Geld wollte sie sich in die eigene Tasche stecken. Die vierfache Mutter plante, ein Einfamilienhaus in Niederösterreich zu kaufen - obwohl das Geld schon knapp war. Die Spenden wollte sie zum Ausbau des Kellers verwenden: „Mir wurde mein ganzes Geld von Internetbetrügern gestohlen, auf einer Online-Kreditplattform. Ich hab wirklich daran geglaubt, dass ich die Summe bekomme, wenn ich die Vorauszahlung leiste. Mir ist es nur darauf angekommen, dass ich die 60.000 Euro für den Kellerumbau zusammenbekomme.“

Die Praktikanten Gabriel und Laura begleiteten die „Krone“ ins Gericht.
Die Praktikanten Gabriel und Laura begleiteten die „Krone“ ins Gericht.(Bild: Sophie Pratschner)

Mit der utopischen Summe von 900.000 Euro hätte sie sowieso nicht gerechnet. „Ich bin nie davon ausgegangen, dass ich so einen hohen Betrag erhalte“, gesteht die Hausfrau - die keinen Cent an Spenden erhielt - vor der Richterin in Wien. Die in ihrer Urteilsbegründung dazu sagt: „Es reicht, dass Sie es ernstlich für möglich gehalten haben.“ - 18 Monate bedingte Haft wegen versuchten schweren Betrugs.

§ 147 StGB Schwerer Betrug

(1) Wer einen Betrug begeht, indem er zur Täuschung

  1. eine falsche oder verfälschte Urkunde, ein falsches, verfälschtes oder entfremdetes unbares Zahlungsmittel, ausgespähte Daten eines unbaren Zahlungsmittels, falsche oder verfälschte Daten, ein anderes solches Beweismittel oder ein unrichtiges Messgerät benützt,

ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(3) Wer durch die Tat einen 300.000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

Die Staatsanwaltschaft gibt vorerst keine Erklärung zu dieser „absolut dreisten Tatbegehung“ ab, wie es die Anklägerin bezeichnet. Die Wienerin verspricht am Ende ihrer Verhandlung noch: „Mein Ziel ist es, für meine Kinder da zu sein und keine Straftaten mehr zu begehen.“

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