Untreue, Betrug etc.

Fünf weitere Anklagen in der Causa Commerzialbank

Wirtschaft
29.01.2024 17:13

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) erhebt Anklage gegen fünf weitere Beschuldigte in der Causa Commerzialbank. Zwei Ex-Bankvorständen und drei Unternehmern soll nun der Prozess gemacht werden. 

„Ehemaliger Vorstandsvorsitzender und Vorstandskollegin“ Martin Pucher und Franziska K. werden „wegen Veruntreuung von Bankgeldern, Untreue, betrügerischer Krida u.a. angeklagt“, teilte die WKStA am Montag mit. Teilaspekte in den Ermittlungen würden aufgrund von Ermittlungsergebnissen eingestellt.

Ermittlungen laufen weiter
Weitere Ermittlungen gegen weitere Beschuldigte im Verfahrenskomplex laufen aber noch, so die WKStA. Laut deren Mitteilung werden auch drei Unternehmer als Aussteller von Scheinrechnungen und Geldempfänger angeklagt.

Schadenshöhe rund 70 Millionen Euro
Die eingebrachte Anklage ist ein Teilaspekt des laufenden strafrechtlichen Verfahrens zur Aufarbeitung der Insolvenz der Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG (kurz: Commerzialbank Mattersburg). Die Schadenshöhe der Tatvorwürfe aus der eingebrachten Anklage beläuft sich auf insgesamt rund 70 Millionen Euro. Der Strafrahmen für Veruntreuung, Untreue und betrügerische Krida beträgt ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe.

Den beiden ehemaligen Vorständen der Bank wird unter anderem Veruntreuung, Untreue und betrügerische Krida vorgeworfen. Sie sollen Bankgelder von knapp 40 Millionen Euro veruntreut und mittels Scheinrechnungen unrechtmäßig den Unternehmen ihnen nahestehender Unternehmer zukommen haben lassen, teilte die WKStA mit. Ebenso sollen sie Kredite von insgesamt über 30 Millionen Euro an diese Unternehmen vergeben haben, obwohl diese wirtschaftlich nicht vertretbar und nicht ausreichend besichert gewesen sein sollen.

Pucher bereits zum ersten Mal verurteilt
Vergangenen Dienstag war Pucher zum ersten Mal in Abwesenheit verurteilt worden. Pucher und Vize-Vorständin K. waren wegen Veruntreuung angeklagt, der ehemalige Prokurist der Bank musste sich wegen Erpressung verantworten.

Pucher und K. wurden vom Schöffengericht zu elf bzw. acht Monaten Haft, bedingt auf drei Jahre, verurteilt. Prokurist H. kam mit 16 Monaten bedingt davon. Zudem muss er die erpressten 70.000 Euro an den Masseverwalter sowie 9600 Euro Strafe zahlen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

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