Pro-Kopf-Vergleich

Österreich bei Zahl der Asylanträge auf Platz 2

Österreich
22.01.2024 12:15

Österreich verzeichnete im Jahr 2023 die zweithöchste Anzahl an Asyl-Erstanträgen im Verhältnis zur Bevölkerung (1050 pro eine Million Einwohner). Im Oktober 2023 haben 114.830 Menschen in einem der 27 EU-Länder erstmals um Asyl angefragt. Das sind um 17 Prozent mehr als im Oktober 2022 (97.980), wie die europäische Statistikbehörde Eurostat am Montag mitteilte. Bei unbegleiteten Minderjährigen lag Österreich EU-weit an dritter Stelle.

Spitzenreiter ist Zypern mit 1188 Asylanträgen pro eine Million Einwohner. Die niedrigste Rate wurde in Ungarn beobachtet (0,3).

Höchste Anzahl in Deutschland
EU-weit lag die Zahl der Asylerstantragsteller bei 256 pro einer Million Einwohnerinnen und Einwohner. Dazu kamen 6225 Folgeantragsteller, und damit um zwei Prozent weniger als im selben Monat 2022 (6380).

In absoluten Zahlen verzeichneten ähnlich wie in den Vormonaten auch im Oktober 2023 Deutschland (34.000), Italien (14.950), Frankreich (14.900) und Spanien (12.505) mit insgesamt 66 Prozent weiterhin die meisten Erstantragsteller in der EU.

Syrer bleiben die größte Gruppe
Ebenfalls unverändert zu den Monaten davor waren die Syrer die größte Gruppe von Asylsuchenden (24.330 Erstantragsteller). Ihnen folgten Türken (15.630) vor Afghanen (9900), Venezolaner (5070) und Kolumbianer (4835).

Im Oktober 2023 beantragten 5040 unbegleitete Minderjährige erstmals Asyl in der EU, überwiegend aus Syrien (1975) und Afghanistan (1150). Die EU-Länder, in denen die meisten Asylanträge unbegleiteter Minderjähriger eingingen, waren Deutschland (1635), die Niederlande (950), Österreich (720), Bulgarien (485) und Griechenland (425).

EU-Asylsystem wird geändert
Nach jahrelangen Diskussionen verständigten sich vor Weihnachten Vertreter der EU-Staaten und des Europaparlaments auf eine grundlegende Reform des EU-Asylsystems. Vorgesehen sind zahlreiche Verschärfungen der bisherigen Regeln. Ziel ist es, die irreguläre Migration einzudämmen. Die Einigung muss noch vom Plenum des Europaparlaments und den EU-Staaten bestätigt werden.

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