Wie der Fernsehsender CNBC und die Finanz-Nachrichtenagentur Bloomberg berichteten, standen Mitarbeiter von New York Stock Exchange und Facebook in Kontakt. Die Medien beriefen sich bei ihren Informationen am Mittwoch auf eingeweihte Personen. Allerdings widersprach ein NYSE-Sprecher vehement: Es habe keine Gespräche zu dem Thema gegeben. "Wir denken auch nicht, dass es angebracht wäre, darüber Gespräche zu dieser Zeit zu führen."
Der Handel mit Facebook-Aktien hatte am Freitag mit einer halben Stunde Verspätung begonnen, weil die Computersysteme der Nasdaq mit der Flut an Auftragsänderungen und -stornierungen überfordert waren. Manche Investoren konnten auch Stunden später nicht erkennen, ob ihre Order nun erfolgreich war oder nicht. Die Nasdaq hat sich deswegen bereits eine Klage eingehandelt.
Aktie erholte sich leicht
Der Börsengang von Facebook stand damit von Anfang an unter keinem guten Stern. Am Montag und Dienstag war die Aktie um 18 Prozent gegenüber dem Ausgabekurs von 38 Dollar eingebrochen. Erst am Mittwoch stoppte der freie Fall, und das Papier erholte sich bis Börsenschluss um drei Prozent auf 32 Dollar.
Es ist durchaus üblich, dass Unternehmen ihren Börsenplatz wechseln. New York Stock Exchange und Nasdaq verlangen etwa unterschiedliche Gebühren und bieten unterschiedliche Leistungen an. Allerdings wäre ein Wechsel nach so kurzer Zeit ein Novum. Die beiden Börsenbetreiber sind Erzrivalen.
Facebook weist Klagen zurück
Facebook hat indes die Klagen von Investoren im Zusammenhang mit seinem verpatzten Börsengang vehement zurückgewiesen. Ein Sprecher des US-Unternehmens erklärte am Mittwoch, die Klagen seien "unbegründet". Facebook werde sich "energisch" gegen die Vorwürfe zur Wehr setzen.
Mindestens fünf Kanzleien hatten zuvor im Namen von Anlegern Sammelklagen eingereicht. Medienberichten zufolge sollen die am Börsengang beteiligten Banken kurz vor dem Wall-Street-Debüt ihre Gewinnprognosen für Facebook gesenkt, darüber aber nur wenige ausgewählte Kunden informiert haben. Diese hätten sich dann von den Papieren getrennt, während die anderen Anleger den Preis dafür gezahlt hätten.
"Schlüsseldaten verheimlicht"
Die Anwaltskanzlei Lieff Cabraser Heimann & Bernstein erhob in ihrer Sammelklage gegen "Facebook, bestimmte Verantwortliche und die mit dem Börsengang betrauten Banken" den Vorwurf, dass der Börsenprospekt "nachlässig" zusammengestellt worden sei und "Schlüsseldaten über die Aktivitäten von Facebook und seine Perspektiven" verheimlicht habe.
Die anderen Klagen haben eine ähnliche Begründung. Neben Facebook richten sie sich vor allem gegen die Großbanken Morgan Stanley, JPMorgan Chase und Goldman Sachs, die den Börsengang organisiert haben.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.