Tote durch Kugelbombe

Pyro-Unfall: Für Tod von Freunden verurteilt

Gericht
10.01.2024 15:38

Ein Jahr nachdem zwei junge Niederösterreicher bei der Explosion einer Kugelbombe ums Leben gekommen waren, werden nun Freunde der Opfer zur Verantwortung gezogen. Sie seien beim Kauf und der Zündung der illegalen Pyrotechnik dabei gewesen. Es setzt bedingte Haftstrafen.

Es ist eine Tragödie, die sich vor knapp einem Jahr in Ternitz (Bezirk Neunkirchen) abgespielt hat. Eine Gruppe junger Niederösterreicher wollte eigentlich ausgelassen feiernd ins neue Jahr 2023 starten - und das auch mit ordentlich Feuerwerk. Dafür hatten sie wenige Tage vor Silvester in Tschechien unter anderem zwei Kugelbomben gekauft. Die ist Österreich aber unter verbotene Pyrotechnik fallen.

Zwei 18-Jährige zu Silvester gestorben
„Dass es so extrem enden kann, hab ich mir nicht gedacht“, sagt ein 18-Jähriger schon beim ersten Prozesstag im vergangenen November. Denn die Zündung der zweiten Kugelbombe ging schief. Ein ebenfalls 18-Jähriger, der sich in unmittelbarer Nähe aufgehalten hatte, starb an Ort und Stelle. Und auch ein Gleichaltriger erlag wenige Tage nach dem Vorfall im Krankenhaus seinen Verletzungen.

Auch Angeklagte wurden schwer verletzt
Vor Gericht in Wiener Neustadt mussten vor zwei Monaten erstmals vier junge Erwachsene - zwei Mädchen und zwei Burschen - Platz nehmen. Sie sollen laut Staatsanwaltschaft für den Tod ihrer zwei Freunde grob fahrlässig verantwortlich sein. Auch ein Vorwurf: fahrlässige Körperverletzung; denn auch die zwei männlichen Angeklagten (18, 20) wurden mit schweren Blessuren auf die Intensivstation behandelt.

Schon am ersten Prozesstag wurden die 17- und 18-Jährige nicht rechtskräftig freigesprochen. Sie waren weder in den Kauf noch in das Zünden der Kugelbombe involviert gewesen.

Bedingte Haftstrafen für junge Angeklagte
In Bezug auf die beiden jungen Männer wurde die Verhandlung damals vertagt. Nach Ansicht des Verteidigers der Angeklagten sind die Geschehnisse als „Mitwirkung an fremder Selbstgefährdung“ einzustufen, er verwies auf eine entsprechende Entscheidung des Obersten Gerichtshofes. In diesem Zusammenhang soll laut der Richterin nun der Geisteszustand von einem der beiden Todesopfer anhand von unter anderem Berufsschulzeugnissen näher beleuchtet werden.

Die Bemühungen der Verteidigung in diese Richtung scheitern aber. Am zweiten Prozesstag in Wiener Neustadt fallen dann die Urteile: Der 20-Jährige fasst neun Monate bedingt aus, der jüngere sechs - er war beim Kauf der Kugelbomben dabei. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. 

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