Prozess vertagt

Silvesterfeier endete wegen Kugelbombe tödlich

Niederösterreich
13.11.2023 17:18

Eine Silvesterfeier endete im Jahr 2022 auf tragische Weise mit zwei Toten. Am Montag mussten sich deshalb vier Jugendliche vor Gericht verantworten. Zwei von ihnen wurden freigesprochen, nicht rechtskräftig. Das Einzelrichterverfahren gegen zwei Brüder im Alter von 18 und 20 Jahren wurde ausgeschieden, neuer Termin ist der 10. Jänner.

Nach einer Kugelbomben-Explosion mit zwei Toten vergangenes Silvester in Ternitz (Bezirk Neunkirchen) sind vier Beschuldigte am Montag wegen grob fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung vor dem Landesgericht Wiener Neustadt gestanden. Eine 17- und eine 18-Jährige wurden - nicht rechtskräftig freigesprochen - sie waren weder in den Kauf noch in das Zünden der Kugelbombe involviert gewesen. Das Einzelrichterverfahren gegen zwei Brüder im Alter von 18 und 20 Jahren wurde ausgeschieden, neuer Termin ist der 10. Jänner.

Eine Silvesterfeier habe „leider ein tragisches Ende genommen“, sagte die Staatsanwältin. Die Angeklagten waren am 29. Dezember 2022 mit einem der späteren Todesopfer nach Tschechien gefahren. Zwei dort illegal gekaufte Kugelbomben wurden zum Jahreswechsel auf einer Wiese in Ternitz in Plastikrohren platziert. Einer der später Verstorbenen soll die Zündung mittels Feuerzeug durchgeführt haben. Bei der kleineren Kugelbombe gab es keinen Zwischenfall. „Die zweite Zündung war die verheerende und tödliche“, sagte die Staatsanwältin.

Zwei Angeklagte selbst schwer verletzt
Die größere Kugelbombe zündete sofort. „Keiner von uns hatte die Möglichkeit, sich umzudrehen oder wegzulaufen“, schilderte der 20-jährige Erstangeklagte. Ein 18-Jähriger, der sich in unmittelbarer Nähe aufgehalten hatte, starb an Ort und Stelle. Ein Gleichaltriger erlag wenige Tage nach dem Vorfall im Krankenhaus seinen Verletzungen. Die beiden männlichen Angeklagten wurden mit schweren Blessuren auf die Intensivstation gebracht.

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Dass es so extrem enden kann, hab ich mir nicht gedacht.

Angeklagter

Die Angeklagten bekannten sich nicht schuldig. Der 18-Jährige war beim Kauf der Kugelbomben dabei gewesen. „Dass es so extrem enden kann, hab ich mir nicht gedacht“, meinte er. Sein Bruder und die beiden weiblichen Angeklagten hatten die Kugelbombe ihren Angaben zufolge erst zu Silvester gesehen. „Mir war in diesem Augenblick die Gefahr nicht bewusst“, das sei aber jetzt im Nachhinein „definitiv“ der Fall, sagte der 20-Jährige.

Nächster Prozesstermin am 10. Jänner
Nach Ansicht des Verteidigers der beiden männlichen Angeklagten sind die Geschehnisse als „Mitwirkung an fremder Selbstgefährdung“ einzustufen, er verwies auf eine entsprechende Entscheidung des Obersten Gerichtshofes. In diesem Zusammenhang soll laut der Richterin nun der Geisteszustand von einem der beiden Todesopfer u.a. anhand von Berufsschulzeugnissen näher beleuchtet werden. Am 10. Jänner ab 13 Uhr soll der frühere Lehrherr des Verstorbenen als Zeuge befragt werden.

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