Arbeiterkammer half

Zahnversicherung wollte „Krone“ nicht bezahlen

Oberösterreich
04.01.2024 16:00

Um sich hohe Zahnarztkosten zu ersparen, schloss ein Oberösterreicher eine Zahnersatzversicherung ab. Als ihm von seiner Dentistin eine „Krone“  empfohlen wurde, wollte die Versicherung aber nicht bezahlen. Die Arbeiterkammer half.

Erst im Mai 2023 hatte der 43-Jährige bei der ERGO Versicherung AG eine Zahnersatzversicherung abgeschlossen. Wenige Tage nach Versicherungsabschluss wurde ihm von seiner Zahnärztin eine Krone empfohlen und eingesetzt. Rund 1100 Euro bezahlte der Mann dafür, die Rechnung reichte er bei seiner Versicherung ein.

Diese lehnte aber eine Kostenübernahme ab. Erst nach Einschreiten des Konsumentenschutz der Arbeiterkammer und der Vorlage weiterer ärztlicher Unterlagen lenkte die Versicherung ein. Der für das erste Vertragsjahr vereinbarte Höchstbetrag von 550 Euro wurde übernommen.

Die Konsumentenschützer sehen Zahnversicherungen kritisch: Die hohen Prämien würden oft nur eingeschränkten Leistungen gegenüberstehen. Zudem ist das Produkt meist nur in Kombination mit einer umfassenden Krankenversicherung abschließbar.

Im konkreten Fall begründete die Versicherung ihre Ablehnung damit, dass beim gewählten Produkt nur jene medizinischen Maßnahmen gedeckt seien, die während der Vertragslaufzeit erstmals ärztlich angeraten würden.

Der 43-Jährige sei aber schon Monate vor Vertragsabschluss bei der Zahnärztin gewesen, diese hätte die anstehende Überkronung schon feststellen können. Erst als sich aufklärte, dass das nur ein Kontrolltermin ohne Befund war, erbrachte die Versicherung ihre Leistung. 

Porträt von OÖ-Krone
OÖ-Krone
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