Neun Jahre lang bemerkte niemand, dass ein Justizbeamter wegschaute und nicht kassierte, wenn Verurteilte für ihre Fußfessel blechen hätten müssen. Am Montag bekam der säumige Ex-Beamte - er ist freiwillig aus dem Dienst ausgeschieden - 18 Monate bedingt aufgebrummt: nicht rechtskräftig.
Haft oder selbst eine Fußfessel? Ein Justizwachebeamter aus Ried soll der Republik Österreich einen Schaden von 148.000 Euro verursacht haben. Und zwar durch jahrelanges Wegschauen. Er war dafür zuständig, dass Verurteilte, die eine Fußfessel für den sogenannten „elektronisch überwachten Hausarrest“ bekamen, die dafür vorgesehenen Selbstbehalte einbezahlen.
Diese betragen maximal 22 Euro pro Tag und sind je nach Einkommen der Fußfessel-Träger sozial gestaffelt. Laut Anklage der Rieder Staatsanwaltschaft soll der 55-jährige Justizwachebeamte neun Jahre lang die Selbstkosten nicht eingehoben haben, ehe das Fehlverhalten im Vorjahr auffiel.
Es droht auch der Amtsverlust
Am Montag musste sich der Justizwachebeamte vor einem Schöffensenat verantworten. Er ist grundsätzlich geständig, spricht von beruflicher Überlastung. Der Strafrahmen beim Vorwurf des Missbrauchs der Amtsgewalt liegt wegen der hohen Schadenssumme zwischen einem und zehn Jahren Haft. Wäre der Schaden unter 50.000 Euro geblieben, wären sechs Monate bis fünf Jahre Haft vorgesehen.
Das Urteil: 18 Monate bedingt, nicht rechtskräftig.
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