Die Ausreden eines angeklagten Rumänen, die dieser bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch auftischte, stanken zum Himmel. Der Richter verurteilte auch seinen Komplizen zu Haftstrafe.
Schon zu Beginn der Verhandlung die erste Lüge. Als der vorsitzende Richter des Schöffensenates, Thomas Hofer, den 26-jährigen Haupttäter und seinen 40-jährigen Komplizen zu deren Vorstrafen befragt, leiden die Herrschaften an Amnesie. „Unbescholten“ sagt der eine, während der andere sich „nicht ganz sicher“ ist.
Der Herr Rat weiß Rat und liest den Herrschaften ihre Einträge im Strafregister vor. Zum Erstangeklagten: „Also bei Ihnen sind es zwei Vorstrafen und beim Zweitangeklagten sind es sieben in Rumänien und eine in Italien. Da waren Sie ja auch im Gefängnis.“
Nachdem das geklärt ist, geht es ans Eingemachte bzw. 30 Flaschen Parfum. Allesamt gestohlen letzten Sommer. Dabei marschierte der Hauptangeklagte mit präparierter Tasche in verschiedene Läden, sackte fleißig Duftwässerchen ein, schlenderte seelenruhig an der Kassa vorbei, stieg ins Auto des wartenden Komplizen und flüchtete.
Diebesgut sollte verschenkt werden
Die Ware habe er jedoch nicht weiterverkaufen, sondern an seine Verwandten verschenken wollen. Die Aussage der Verkäuferin, die ihn erwischt hatte, mit dem Umbringen bedroht zu haben, bestreitet er. Ein Messer habe er gar nicht dabeigehabt. Worauf seinem Verteidiger Dieter Klien die Hutschnur platzt und er ihm die Auswirkungen seines Lügenkonstrukts vor Augen hält. Nach kurzem „Briefing“ gibt der Rumäne zu, was nicht zu leugnen ist. Das Urteil für das Duo: 13 Monate Haft.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.