Keine Gnade!

„Eisenstadt ist sehr streng bei den Schleppern“

Burgenland
15.11.2023 16:00

Laut einer Richterin gibt es am burgenländischen Landesgericht keine Chance auf teilbedingte oder bedingte Strafen für Angeklagte, die drei oder mehr Migranten nach Österreich geschleust haben.

Am Landesgericht Eisenstadt geben sich die Schlepper die Klinken zu den Verhandlungssälen in die Hand. Allein am Dienstag wurden elf Personen aus der U-Haft vorgeführt – es hagelte Gefängnisstrafen, zwei davon für einen Moldawier (20) und seinen um zwei Jahre älteren Komplizen. Noch halbe Buben möchte man meinen.

25 Personen an Bord
Aber das unbescholtene Duo hat am 13. Juli 25 türkische Staatsbürger aus Ungarn über die Grenze im Nordburgenland nach Österreich geschleust. Zusammengepfercht in einem Ford Transit. Die Fahrt dauerte rund vier Stunden. Wasser gab’s nicht. In Wien wurde der Wagen schließlich aus dem Verkehr gezogen, angeblich hätte die Reise nach Frankreich gehen sollen. „Jedem von uns waren 2000 Euro versprochen worden“, sagt der 20-Jährige vor dem Schöffengericht. „Wir haben das Geld gebraucht! Bekommen haben wir nichts.“

Faustschläge für den Fahrer
Wie unkomfortabel der Transport für die Insassen gewesen sein muss, manifestiert sich in der Tatsache, dass ein Türke dem Zweitangeklagten nach dem Aussteigen zwei Faustschläge ins Gesicht verpasst hat. „Er ist gefahren wie ein Wahnsinniger. Wir haben drinnen geschrien, er soll anhalten. Ich dachte, wir überleben das nicht“, so Zeuge Hakan E., gegen den das Strafverfahren wegen Körperverletzung eingestellt wurde.

Tränen nach dem Urteil
Der 20-Jährige weinte bitterlich nach der Urteilsverkündung. Auch seine Mutter, die den Prozess als Zuhörerin mitverfolgt hatte, konnte die Tränen nicht zurückhalten: 18 Monate für den „jungen Erwachsenen“, 21 für den kaum älteren Kompagnon, den er angeworben hatte. Vier Monate U-Haft werden abgezogen.

„Eisenstadt ist sehr streng bei Schleppern“, sagte die Vorsitzende Gabriele Nemeskeri. „In der Regel gibt es hier bei uns nur unbedingte Strafen, wenn drei oder mehr Personen geschleust wurden.“

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