Ein 42-jähriger Skiführer musste nach einem Lawinenunglück in Warth erneut vor Gericht. Laut dem Oberlandesgericht Innsbruck habe er gravierend gegen die Sicherheit seiner Skigäste verstoßen und so wurde der Prozess neu aufgerollt. Nun sind weitere Zeugen nötig.
Bei der ersten Verhandlung im Mai hatte der damals zuständige Richter Richard Gschwenter die Sache noch diversionell erledigt und den wegen fahrlässiger Körperverletzung Angeklagten zu einer Geldbuße von 1500 Euro verdonnert.
Der 42-jährige Skiführer hatte zuvor die Verantwortung für das übernommen, was im Februar bei einem Lawinenabgang geschehen war: „Wenn ich mir den Sachverhalt nochmals vor Augen führe, hätte ich mich besser informieren müssen, ob die Bergung der sogenannten Blindgänger abgeschlossen ist“, so der Angeklagte seinerzeit.
Verstoß gegen die Sicherheit der Skigäste
Der Unbescholtene war im Februar mit zwei Privatgästen beim Warther Horn in den Hang eingefahren. Ein 34-jähriger Geschäftsmann aus Wien wurde dabei von einer Lawine mitgerissen und schwer verletzt. Dessen 67-jähriger Onkel und der angeklagte Skilehrer konnten sich hingegen noch rechtzeitig in Sicherheit bringen.
Doch die Staatsanwaltschaft berief und die Akte wanderte zum Oberlandesgericht nach Innsbruck, wo man klar Stellung zur Causa bezog und sich auf die damals bei der Polizei gemachten Aussagen des Angeklagten berief: Demnach habe der Skiführer gewusst, dass nach den Lawinensprengungen noch die Bergung von sogenannten Blindgängern im Gange war, weshalb er gravierend gegen die Sicherheit seiner Skigäste verstoßen hätte.
Am Mittwoch wurde der Fall unter Richterin Lisa Pfeifer neu verhandelt. Nun sind weitere Zeugen nötig. Prozess vertagt.
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