Anonymer Hinweis

Haberkorn akzeptiert Strafe wegen Preisabsprachen

Vorarlberg
30.10.2023 17:45

Die Geschäftsführung des Wolfurter Unternehmens sieht sich mit Vorwürfen der illegalen Preisabsprache konfrontiert. Die Wettbewerbsbehörde beantragte eine Buße in Höhe von 870.000 Euro.

Ins Rollen gekommen war die Sache bereits im Sommer 2020. Auf der Whistleblowing-Plattform der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) ging damals ein anonymer Hinweis wegen Verstößen gegen das Kartellrecht ein. Betroffen von den Vorwürfen waren vor allem die oberösterreichische Firma Fronius sowie die beiden zwei Handelspartner Zultner mit Sitz in Graz und Haberkorn mit Sitz in Wolfurt. Die Zuständigen der Unternehmen sollen illegale Absprachen über Preise und auch Vertriebsgebiete getroffen haben.

2021 stellte Fronius einen Kronzeugenantrag und „kooperierte kontinuierlich und umfassend“, ist in einer Darstellung der BWB zu lesen. Vertriebsverträge hätten kartellrechtswidrige Regeln über eine Gebietsaufteilung mit absolutem Gebietsschutz, Preisabsprachen und Wettbewerbsverbote im Rahmen des Vertriebssystems für den Handel mit Schweißtechnikprodukten bei beidseitig, unternehmensbezogenen Geschäften erhalten.

870.000 Euro

soll die Wolfurter Firma Haberkorn wegen illegaler Absprachen über Preise und Vertriebsgebiete zahlen. Die Bundeswettbewerbsbehörde hatte die Strafe beim Kartellgericht beantragt.

Vertriebsvereinbarung wurde bereits beendet
Die von der BWB beantragte Strafe beim Kartellgericht in Wien beläuft sich auf drei Millionen Euro für Fronius. Die Firma Haberkorn muss 870.000 Euro zahlen, während die Steirer mit 550.000 Euro davonkommen werden. Alle drei Firmen legten jeweils ein Anerkenntnis ab, hieß es seitens der BWB und akzeptieren die Entscheidung.

Die Vorarlberger verwiesen in einer ersten Reaktion darauf, dass die beanstandete Vertriebsvereinbarung bereits beendet wurde. Ebenso gibt es eine Anpassung der Vertriebsvereinbarung an die kartellrechtlichen Anforderungen. „Die beschriebene Vereinbarung betrifft den Bereich Schweißtechnik und hier ausschließlich den Vertrieb von Fronius-Produkten in Vorarlberg, also einen sehr speziellen, in sich abgeschlossenen und relativ kleinen Unternehmensbereich bei Haberkorn“, hieß es in der Stellungnahme. Weitere Beanstandungen sollten die Mitarbeiter der BWB nicht haben.

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