In Graz vor Gericht

Lesung von Dragqueen: Steirer schrieb Hassposting

Steiermark
20.10.2023 12:22

Die Lesung einer Dragqueen vor Kindern veranlasste einen 37-jährigen Steirer zu einem Hassposting. „Unerträglich“ sei dieses, so Richter Christoph Lichtenberg am Freitag beim Prozess in Graz. Der Beschuldigte sagte, es tue ihm leid, was er geschrieben hat. Er kam vor Gericht glimpflich davon.

„So etwas wird heutzutage der kleinen Generation aufgezwungen. Die Kinder und Menschen sexuell zu deformieren um pädophelie (sic!) populär zu machen“, schrieb der Angeklagte in seinem öffentlichen Kommentar. Er sei einer der Ersten, der vermummt hingehe und diese „abgef... Sch...“ abfackeln würde.

Sein Verteidiger versuchte, die Worte zu begründen und sprach von mehreren Schicksalsschlägen und einem Burn-out beim Angeklagten: „Damals kam viel zusammen.“ Ein erstes schriftliches Diversionsangebot der Staatsanwaltschaft habe er deswegen auch nicht beantwortet.

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Den Kindern wurde es ja freigestellt, es war ja keine Pflicht wie eine Turnstunde.

Richter Christoph Lichtenberg

„Im Ranking der Widerlichkeiten sehr hoch“
„Warum schreibt man so was? Den Kindern wurde es ja freigestellt, es war ja keine Pflicht wie eine Turnstunde. Ich lese viel auf Social Media: Was da alles gepostet wird, ist unfassbar, aber Ihr Eintrag ist im Ranking der Widerlichkeiten sehr hoch“, sagte Lichtenberg zum Angeklagten.

Außerdem habe Pädophilie nichts mit Transgender zu tun, betonte der Richter. Der Beschuldigte versuchte zu erklären, wie es dazu kam: „Die wollen die Kinder ja zu so einer Lebensweise bekehren.“ Es werde „offen“ und „vulgär“ über das Thema Homosexualität und Transgender geredet, das störte den Steirer.

„Scheint kein Ausrutscher gewesen zu sein“
„Extreme Distanz von Ihrem Posting höre ich da nicht heraus. Das scheint kein Ausrutscher gewesen zu sein“, meinte daraufhin der Richter. „Ich wollte nur mein Motiv erklären. Ich distanziere mich von dem Posting“, sagte der 37-Jährige daraufhin rasch.

Für Lichtenberg sei das ein „Paradebeispiel für ein Hassposting“ und ein „typischer Facebook-Hater“. Dennoch wolle er es statt einer Strafe erst mit Dialog versuchen. Der Beschuldigte erhielt eine Diversion, bekommt eine Bewährungshilfe und muss das Programm des Vereins Neustart „Dialog statt Hass“ besuchen. Die Diversion gilt für eine Probezeit von zwei Jahren. Die Staatsanwaltschaft willigte ebenfalls ein.

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